Bad Berleburg/Bad Laasphe. Wegen gefälschter Impfausweise muss sich ein Ehepaar aus Bad Laasphe vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg verantworten. So leidet die Familie mit
„Wir hatten einfach Angst. Wir wollten weiter arbeiten“, sagt der Angeklagte vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg. Verunsichert durch Informationen aus den Medien und aus Angst, ohne Impfung nicht mehr Arbeiten zu können, beschaffte sich ein Ehepaar aus Bad Laasphe im November 2021 gefälschte Impfausweise. Beim Versuch, mit den falschen Dokumenten in einer Apotheke die digitalen Covid-Impfzertifikate zu erhalten, fielen einer Mitarbeiterin Unregelmäßigkeiten an den Impfpässen auf.
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„Es ist tatsächlich so geschehen, ich möchte vor nichts wegrennen“, gesteht der 49-Jährige vor Gericht. Da das Ehepaar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern kroatische und serbische Wurzeln hat, steht ihnen eine Dolmetscherin zur Seite. „Verschiedene Gespräche und Infos aus den Medien haben uns Angst gemacht. Uns ist bewusste, dass wir einen Fehler gemacht haben“, so der Angeklagte weiter. „Vielleicht kann der ein oder andere die Impfungen nicht so gut vertragen, aber das Fälschen des Impfausweises ist strafbar. Auch das hat man aus den Medien erfahren“, erklärt Richter Torsten Hoffmann dem reumütigen Ehepaar.
Das angeklagte Ehepaar aus Bad Laasphe gesteht und zeigt Reue vor Gericht
„Die Zeit bis zur Verhandlung war wie Knast. Wir haben unsere Strafe schon bekommen“, sagt die Angeklagte, der während der Verhandlung immer wieder die Tränen kommen. „Wir haben wirklich verstanden, was wir gemacht haben“, so die 46-Jährige. Das Verfahren sei sehr belastend für die gesamte Familie gewesen. Für den Familienvater sei es vor allem unverständlich, wie die Polizei in Abwesenheit der Eltern die Wohnung durchsuchen und die Kinder befragen konnte. Das sei ein sehr einschneidendes Erlebnis für die damals Elf- und 16-Jährigen gewesen, so der Vater. Der Richter stellt klar: „Es gab einen Durchsuchungsbeschluss. Wenn niemand zuhause gewesen wäre, hätte sich die Polizei auch so Zutritt zu Wohnung verschaffen können.“ Außerdem wurden die Eltern nach Ankommen der Polizei informiert und dazu gerufen.
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Da beide Angeklagten bereits vor der Verhandlung schriftlich gestanden haben, nicht vorbestraft sind und Reue zeigen, lässt Richter Torsten Hoffman das Urteil milder ausfallen, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. 50 Tagessätze zu je 30 Euro, also jeweils 1500 Euro Geldstrafe. „Es ist wichtig, auf Urkunden zu vertrauen. Vor allem zum Tatzeitpunkt war die Richtigkeit von Impfausweisen wichtig zum Schutz der gesamten Bevölkerung“, so der Richter.