Bad Berleburg. Erndtebrücker räumt ein, den Impfausweis gefälscht zu haben – sieht darin aber keine strafbare Urkundenfälschung. Das Gericht sieht das anders.
„Ich wollte mir nur ein Stück Freiheit zurückholen“, sagte ein 43-Jähriger aus Erndtebrück am Dienstagmorgen vor dem Bad Berleburger Amtsgericht. Dort musste er sich wegen dem Vorwurf der Urkundenfälschung verantworten. Am Ende verurteilte ihn Richter Torsten Hoffmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro. Doch was war eigentlich geschehen?
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Konkret wird dem Angeklagten vorgeworfen, sich vor dem 10. November 2021 Impfausweise selbst ausgestellt zu haben. Zum einen habe er seinen Original-Impfausweis um eine Covid-19-Impfung ergänzt. Diese habe man in seiner Jacke gefunden. Bei einer anschließenden Durchsuchungsaktion wurde dann ein weiterer Impfausweis sowie diverse Blanko-Impfbescheinigungen, zwei DIN A4-Bögen mit Klebezetteln, eine Anleitung zur Einrichtung eines digitalen Covid-Zertifikats und nicht zuletzt ein Stempel mit Aufschrift „Impfzentrum Siegen-Wittgenstein“ gefunden, den der 43-Jährige selbst gebastelt hatte.
Angeklagter zeigt sich geständig
Vorwürfe, die der Angeklagte vor Gericht einräumte: „Unsere Wege-Rechte wurden zu der Zeit massiv eingeschränkt. Ich habe mich daraufhin im Internet schlau gemacht. Es gab hierfür keinerlei Rechtsgrundlage. Ich habe lediglich meine Chance genutzt, um mir ein Stück Freiheit zurückzuholen“, sagte er zu den gefälschten Impfdokumenten. Mit der außergerichtlichen Einziehung der gefundenen Beweismittel zeigte sich der 43-Jährige einverstanden. Dennoch: Dass es sich hierbei um eine Urkundenfälschung handelte, die strafbar ist, sah der Angeklagte anders. „Das ist Ansichtssache!“
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Seiner Auffassung nach gebe es vor der Gesetzesänderung am 24. November 2021 einige Straflücken. Das Besitzen eines solchen Nachweises sei somit für Bürger nicht strafbar. „Nur Apotheker und Ärzte konnten sich strafbar machen. Ein Impfzertifikat gehört nicht zum geschützten Rechtsgut.“ Er forderte daher, das Verfahren gegen ihn einzustellen, gegen die Auflage einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro. Das aber sahen Oberamtsanwalt Markus Urner und Richter Torsten Hoffmann anders. „Die Fälschung von Bescheinigungen von Corona-Impfungen ist auch nach altem Recht, das vor einer im November 2021 erfolgten Gesetzesänderung galt, strafbar. Das Gesetz zur Urkundenfälschung gibt es bereits seit rund 80 Jahren – das hat mit Corona gar nichts zu tun und daran ändert auch die Gesetzesänderung vom November 2021 nichts“, sagte der Richter. Und auch Oberamtsanwalt Markus Urner war sich sicher: „Der Angeklagte wusste, dass dies strafbar ist. Das zeigt auch sein Post in einer WhatsApp-Gruppe, in der er schreibt: ,Ich werde mir die Freiheit zurück ergaunern.’“
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Am Ende waren es vor allem das Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist, die sich mildernd auf das Urteil auswirkten. Oberamtsanwalt Markus Urner forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten schließlich hierzu. Binnen einer Woche hat der 43-Jährige nun Zeit, Revision einzulegen.