Bad Berleburg. Im Amtsgericht musste sich ein 21-jähriger wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Nun muss er heftige Konsequenzen tragen.
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt. Im Falle eines 21-Jährigen Warsteiners, der regelmäßig unerlaubt ohne gültigen Führerschein auf den Wittgensteiner Straßen unterwegs war, führt der Weg nun direkt ins Gefängnis.
Am Dienstag, den 14. März, musste sich ein 21-Jähriger vor dem Bad Berleburger Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Dem Warsteiner wurde zur Last gelegt, Anfang September ein Kraftfahrzeug gefahren zu haben, ohne dabei im Besitz eines gültigen Führerscheins gewesen zu sein. Bei der Rückfahrt aus Bad Berleburg nach Warstein wurde der Angeklagte am Steuer eines VW-Wagens geblitzt und dabei eindeutig identifiziert.
Straffällig wegen Job
Der Angeklagte gab seine Tat unmittelbar nach Verhandlungsbeginn zu und erklärte seine Handlung mit der Notwendigkeit, zu einen Vorstellungsgespräch in Bad Berleburg erscheinen zu müssen. „Ich brauchte den Job unbedingt und bin dann da einfach hochgefahren“, erklärte der 21-Jährige vor Richter Torsten Hoffmann. Dazu habe er auch keine „passenden Klamotten“ gehabt, weshalb er das Auto nutzen musste.
Der rechtswidrige Tagesausflug lohnte sich zumindest kurzfristig für den Warsteiner, denn er bekam die Zusage für den Job und arbeitet bis heute für ein Wittgensteiner Unternehmen. Während der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass der Angeklagte seinem aktuellen Arbeitgeber einen gefälschten Führerschein vorlegte und damit vorgab, fahrtüchtig zu sein – hinter einer Weiterbeschäftigung stehen unter diesen Voraussetzungen vermutlich viele Fragezeichen. Der Angeklagte griff zum Mittel des Betrugs, weil er schon mehrfach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde und daher eine Sperrfrist für die Neuanmeldung zur Führerscheinprüfung absitzen musste.
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Lange Strafakte
Die Strafakte des 21-Jährigen ist lang: Neben Führerschein-Entzugs wegen zu vielen Punkten in Flensburg machte sich der Täter wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein schuldig. Dazu wurde der Warsteiner erst im vergangenen Jahr wegen 35-fachen Computerbetrugs sowie der Entwendung einer EC-Karte zu einer knapp einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die letzte Bewährungsprobe vor dem drohenden Gefängnis nutzte der Angeklagte jedoch nicht – nur einen Monat nach der Verurteilung erhob das Amtsgericht Medebach neuerlichen Strafbefehl gegen den Mann wegen fahrlässigen Fahrens und Betrugs. Als wäre das noch nicht genug, setzte der 21-Jährige allem noch die Krone auf, indem er am 7. September, nur wenige Tage später, erneut wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von einem Berleburger Blitzer auf frischer Tat ertappt wurde. Dazu zahlte der Täter seine ausstehenden Tagessätze nicht fristgerecht und nahm die vorgeschriebenen Treffen mit der für ihn zuständigen Bewährungshelferin nicht wahr.
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Fassungslosigkeit im Gericht
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel hatte keine Worte mehr für die kriminelle Energie des Angeklagten: „Sie sind unbelehrbar, dazu fällt mir nichts mehr ein. Das hat ein Maß an krimineller Energie, das ist deutlich spürbar“, erklärte sie. Die zeitliche Abfolge der Taten zeige eindeutig, dass der Angeklagte nicht aus seinen Fehlern gelernt habe, außerdem scheine die Strafe auf Bewährung keine Abschreckung vor der Verübung von Straftaten zu sein. Daher plädierte Hippenstiel auf eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Vollstreckung.
Freiheitsstrafe auf Vollstreckung
Nach kurzer Beratung entschied sich Richter Torsten Hoffmann für eine vergleichbare Strafe. Das Urteil: Vier Monate Haft ohne Bewährung und 18 Monate Sperrfrist für den Führerschein. Der Warsteiner nahm das Urteil an und verzichtete bereits vor Ort auf Einlegung von Rechtsmitteln. Die Gerichtsverhandlung dürfte nicht die letzte für den Angeklagten gewesen sein, denn zur Überraschung seiner Anwältin stellte sich in der Verhandlung heraus, dass der Täter sich in wenigen Monaten vor dem Amtsgericht Soest wegen mutmaßlichen Fahrzeugraubs und erneutem Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten muss – gut möglich, dass die vier Monate Haft noch nicht das Ende der Fahnenstange für den Verkehrsrowdy sind.
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