Puderbach/Bad Laasphe. Nachdem Pläne eines Investors auf Kritik aus Puderbach gestoßen sind, setzt auch die Politik auf Dialog. Dafür zeichnet sich eine Mehrheit ab.
Die Zeichen stehen auf Vertagung, das macht eine Umfrage bei einigen Fraktionen im Bad Laaspher Stadtrat deutlich. Die Puderbacher Bürger, die sich Sorgen wegen Plänen für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in Puderbach machen, hätten damit zumindest eine Teilerfolg errungen, weil sich eine Mehrheit für eine Vertagung abzeichnet. Die Beratung über die Aufstellung eine vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die damit erforderliche Anpassung eines Flächennutzungsplanes würde zunächst im Bauausschuss am Dienstag und in der Folge auch im Rat am Donnerstag von der Tagesordnung genommen.
Das sagt die Politik
Nachdem der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Günter Wagner, der auch Vorsitzender des Bauausschusses ist, in dieser Zeitung bereits signalisiert hat, dass seine Partei für eine Vertagung sei, haben sich auch andere politische Vertreter ähnlich geäußert: „Wir können gut mit einer Vertagung leben und wünschen uns auch eine Ortstermin“, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende Klaus Preis. „Ich bin generell für alternative Energien und habe auch selbst schon mit der Errichtung so einer Anlage geliebäugelt. Aber wir als FDP wollen nicht zu einer Spaltung des Dorfes beitragen.“
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Ins gleiche Horn stößt auch die Fraktion: „Wir möchten eine Vertagung“, berichtet der Fraktionsvorsitzende Markus Schmidt. „Wir waren von der Vorlage auch sehr überrascht und hätten uns gewünscht, dass Herr Kohlberger seine bereits sehr konkreten Pläne zunächst einmal im Ausschuss vorstellt.“ In der Fraktionssitzung am Donnerstag verständigt sich die Fraktion dann auf den Wunsch, diesen Punkt zu vertagen. Man habe mit dem Investor Arne Kohlberger und einem Vertreter der betroffenen Anwohner gesprochen. „Durch eine Vertagung gibt es eine Möglichkeit für eine Bürgerversammlung in Puderbach. „Uns ist an einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Transparenz gelegen“, so Schmidt.
Stadtverwaltung erklärt das Vorgehen
Auf Nachfrage äußerte sich auch die Stadtverwaltung Bad Laasphe zu den ebenso neuen wie umstrittenen Pläne für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in Puderbach. Die Verwaltung verweist aber darauf, dass mit den nun zu beratenden und beschließenden Schritten noch keine Entscheidung über einen Bau getroffen werde. Außerdem verweist sie auf den aktuellen Informationsstand.
Anwohner fürchten „Präzedenzfall“
In einem offenen Brief an die Politik und im Gespräch mit der Redaktion hatten die Anwohner hervorgehoben, dass es bislang keine vergleichbaren Anlagen in Bad Laasphe oder Wittgenstein gebe und äußerten die Sorge: „Hier wird ein Präzedenzfall geschaffen, der möglicherweise anderen Investoren in den anderen Bad Laaspher Ortsteilen die Möglichkeit verschafft, ähnliche Projekte in gleicher Weise an den Bürgern vorbei durchzusetzen.“
Zugleich kritisieren die Anwohner, dass der Standort auf der Muckenwiese in Puderbach wegen seiner Ausrichtung nicht ideal sei für PV-Anlagen sei und zudem Infrastruktur für den Anschluss an das Stromnetz fehle.
Die Stadtverwaltung hält am Verfahren fest und erläutert die Vorgehensweise: „In der kommenden Sitzung steht lediglich der Aufstellungsbeschluss auf der Tagesordnung. Mit diesem Beschluss wird das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt liegen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vor, das Plangebiet wird in einer Karte dargestellt und benannt. Die Beschreibung und die zugehörigen Planunterlagen sind in der Sitzungsvorlage 2020-2025/337 zu entnehmen. Weitere Unterlagen liegen hier derzeit noch nicht vor.“
So wird die Öffentlichkeit informiert
So geht das Verfahren dann weiter: „Erst wenn der Rat diesen Aufstellungsbeschluss gefasst hat, werden auch der Stadtplaner und der Ökologe tätig. Der Stadtplaner stellt alles Maßgebliche in einer sogenannten Begründung zusammen und zeichnet einen Planentwurf, der Ökologe erstellt den Umweltbericht. Erst wenn dies alles komplett der Verwaltung vorliegt, werden mit diesen Unterlagen die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeit wird über die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen und der Stellungnahme über eine Bekanntmachung in der hiesigen Presse informiert.“
Und weiter heißt es: „Ein Baugenehmigungsverfahren kann erst dann starten, wenn der Flächennutzungsplan geändert und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wurde. Im Baugenehmigungsverfahren erfolgt keine Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese erfolgt bereits im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes“, so die Stadt.