Bad Berleburg. Samir Schneider kontert Aussagen der CDU und Anke Fuchs-Dreisbach. Diese Aussagen rund um die KAG-Reform seien nicht haltbar.

Der Ton im Landtagswahlkampf wird schärfer. Nachdem sich die Bad Berleburger CDU-Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach am Samstag in dieser Zeitung zu den Straßenausbaubeiträgen geäußert und sich gegen Kritik von Seiten der Bürgerinitiativen zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen gewehrt hat, kontert ihr SPD-Herausforderer aus Bad Laasphe, Samir Schneider, heute in einer Pressekonferenz die Aussagen von Fuchs-Dreisbach. Schneider unterstreicht die Ansicht der Bürgerinitiativen, dass das von CDU und FDP beschlossene Förderprogramm, mit dem 100 Prozent der Anliegergebühren übernommen werden sollen, eine „Mogelpackung“ sei. Unterstützung erfahre er dabei auch von den SPD-Bürgermeistern von Erndtebrück, Henning Gronau, und Kreuztal, Walter Kiß, sowie dem parteilosen Bürgermeister von Bad Laasphe, Dirk Terlinden. Die haben alle Bedenken zum Förderprogramm und der dahinter stehenden Bürokratie.

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Gemeinsam mit der SPD-Spitze aus Bad Berleburg nahm Samir Schneider einen „Faktencheck“ vor und kommt zu dem Ergebnis, dass viele Aussagen rund um die KAG-Reform nicht haltbar seien. Für Schneider ist das Thema seit Jahren eine Herzensangelegenheit: „Ich verspreche, wenn Thomas Kutschaty am 15. Mai Ministerpräsident geworden ist und ich in den Landtag gewählt worden bin, werden die Straßenanliegerbeiträge abgeschafft – und zwar ohne Sternchen, Kleingedrucktes oder Bedingungen.“

Seit Jahren kämpft Schneider an der Seite der Bürgerinitiativen und des Bundes der Steuerzahler für eine Abschaffung. Stattdessen sollen die kommunalen Straßen direkt aus Landesmitteln finanziert werden. Die Kommunen sollten die geplanten Straßenabschnitte melden und nach einer Priorisierung könnten diese dann saniert werden. Grundlage seien von Gutachtern überprüfte Klassifizierungen für den Straßenzustand, die es bereits gebe.

Schneiders Kritikpunkte

Aber zurück zu Schneiders Faktencheck: Fuchs-Dreisbach hatte berichtet, dass seit 2020 von den Kommunen nur 11 Millionen Euro aus dem jährlich mit 65 Millionen gefüllten Fördertopf abgerufen worden seien und daraus geschlussfolgert, dass es keinen großen Bedarf gebe. Schneider rechnet vor, dass seit 2020 keine Straße in Wittgenstein nach KAG ausgebaut worden sei. Und auch im Land seien viele Kommunen vorsichtig gewesen, weil sie erst die Gesetzesnovelle abwarten wollten. Der Bedarf aber ist da und groß, so Schneider.

Fuchs-Dreisbach hatte in dieser Zeitung auch gesagt: „Selbst wenn das Geld ausgeschöpft ist, werden wir die Beiträge übernehmen – wie, ist dann unser Problem.“ Das treibt Schneider an: „Ein Förderhaushalt ist für ein Jahr beschlossen. Den Topf kann man nicht beliebig vergrößern“, das sei eben falsch.

Kommunen fürchten Bürokratie

Ebenso falsch sei die Aussage, dass Kommunen keine Anliegergebühren mehr ermitteln müssten. Genau diese Beiträge werden laut der Förderrichtlinie übernommen und müssen deshalb berechnet werden, um die Gelder zu beantragen. Außerdem: „Eine Verwaltung kann Bürgern keine Zusage über eine Förderung machen, weil es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.“ Maßgebend sei immer die Entscheidung des Fördergebers über einen Antrag. Und dazu kämen eben Stichtagsregelungen und auch andere Voraussetzungen.

Und zu guter Letzt: Das Förderprogramm ist von 2022 bis 2024 mit jährlich 65 Millionen befristet. Wenn eine Kommune heute beschließt, in 2022 eine Straße auszubauen, muss ausgeschrieben und gebaut werden. Entscheidend ist aber die Schlussrechnung. Und die dauern bis zu drei Jahre – wie das Beispiel Sasselberg in Feudingen zeige. Das heißt, Baumaßnahmen könnten auch aus der Förderung fallen, wenn sie 2025 erst abgerechnet werden könnten.