Bad Laasphe. Anklägerin macht den Angeklagten deutlich: „Passiert so etwas wieder, dann knallt es hier vielleicht mit einer Freiheitsstrafe.“

Auf einen Vergleich einigten sich zwei Parteien im Amtsgericht Bad Berleburg. Auf der Anklagebank: Ein 36-jähriger Bad Berleburger, der sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Auch im Gerichtssaal: Die Noch-Ehefrau des Angeklagten — und zwar als Nebenklägerin. Die Parteien einigten sich mithilfe ihrer Rechtsanwälte — der Angeklagte unterstützt von Fritz Bosch, seine Noch-Ehefrau von Thomas Biek — auf eine Schadenswiedergutmachung. So muss der 36-Jährige der Geschädigten 4500 Euro zahlen und außerdem ihre außergerichtlichen Kosten übernehmen. Das Verfahren gegen den Angeklagten stellte Richter Torsten Hoffmann damit vorläufig ein.

Was war passiert?

Die Staatsanwaltschaft Siegen legt dem Angeklagten zur Last, seine Ehefrau im Mai vergangenen Jahres im Zuge eines verbalen Streits mit der Faust in den Rücken geschlagen und sie danach gegen eine Wohnwand gestoßen zu haben. Die Frau erlitt neben starken Schmerzen im Rücken, am Kopf und in den Armen eine Fraktur in der Hand. Die Nebenklägerin musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden. Ein elftägiger stationärer Aufenthalt im Krankenhaus und eine Operation waren die Folgen gewesen. Aufgrund eingesetzter Metallplatten müsse die Frau sich aber in Zukunft noch einer weiteren Operation unterziehen.

Für Kinder vertragen

Auch interessant

„Es war nicht ganz so. Ich habe sie im Streit zur Seite geschubst und sie ist gegen die Wand geknallt“, erklärt der Angeklagte. Geschlagen habe er sie aber nicht. Danach habe er seine Noch-Ehefrau ins Schlafzimmer getragen und sofort einen Rettungswagen alarmiert. Mittlerweile kommen der 36-Jährigen und seine Noch-Ehefrau wieder miteinander aus — vor allem den zwei gemeinsamen Kinder zur Liebe. Das berichteten beide Parteien.

„Ich möchte ihn nicht weiter belasten. Es läuft eigentlich alles rund und ich hoffe, dass es so bleibt“, so die Geschädigte vor Gericht. Und auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel hofft inständig, dass sie den 36-jährigen Angeklagten nicht noch einmal auf der Anklagebank wiedersieht: „Passiert sowas wieder, dann knallt es hier vielleicht mit einer Freiheitsstrafe ,Ohne’.“