Bad Berleburg/Bad Laasphe. Weil die Angeklagte unter mehreren psychischen Erkrankungen leidet, schrieb das Gericht ihr eine erheblich unverminderte Schuldfähigkeit zu.
Wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung musste sich am Dienstag eine 34-jährige Bad Berleburgerin vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Weil die Angeklagte unter mehreren psychischen Erkrankungen leidet, schrieb das Gericht ihr eine erheblich unverminderte Schuldfähigkeit zu.
Die Anklage
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Folgendes wird der Angeklagten von der Staatsanwaltschaft Siegen zur Last gelegt: An einem Juni-Morgen 2020 soll es zwischen der 34-Jährigen und ihrer Mutter zu einem zunächst verbalen Konflikt gekommen sein. Dabei sei es jedoch nicht geblieben. Der Frau auf der Anklagebank wird vorgeworfen, ihrer Mutter mit einem Telefon einen Schlag gegen den Kopf verpasst zu haben, sodass diese eine Platzwunde erlitt. Nur wenige Tage später soll sie ihrer Mutter in deren Bad Laaspher Wohnung erneut aufgelauert haben. Aus Angst vor ihrer Tochter habe diese schließlich versucht zu fliehen, doch die Angeklagte soll ihre Mutter festgehalten und schließlich zu Boden gestoßen haben. Die Geschädigte erlitt durch den Aufprall Schürfungen am Hinterkopf, Hämatome und eine Fraktur an der Schulter.
Die Angeklagte
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„In dieser Zeit litt ich unter Wahnvorstellungen, ich hatte eine Psychose“, verteidigt sich die Angeklagte sichtlich beschämt. „Ich hatte das Gefühl, meine Mutter wollte mir etwas Böses. Ich habe die Kontrolle verloren.“ Die 34-Jährige bestreitet aber, ihre Mutter zu Boden gestoßen zu haben. Vielmehr sei es zu einem unglücklichen Zusammenstoß gekommen.
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Nach diesen Vorfällen war die Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik stationär behandelt und auf Medikamente eingestellt worden. Die Psychose und die damit einhergehenden Aggressionen seien damit zwar eingedämmt, aber die Angeklagte längst nicht gesund: Sie leide unter anderem unter sehr schweren Depressionen, die ihr ein normales Leben und einen geregelten Tagesablauf laut eigener Aussage unmöglich machen. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sieht ein stationäres, betreutes Wohnen als unabdingbar für die Angeklagte: „Da haben Sie das, was Sie vermissen: soziale Kontakte und Hilfe.“
Doch so einfach sei nicht, so die Angeklagte, die momentan in ambulanter Betreuung lebt. Sie wisse selbst nicht genau, was sie wolle und welche Mittel ihr bei den psychischen Erkrankungen helfen könnten. Sie wolle sich jedoch bemühen — sofern sie das psychisch schaffe.
Die Entscheidung
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Richter Torsten Hoffmann setzte das Verfahren schließlich nach Absprache mit der Betreuerin und Thomas Nonas, Verteidiger der Angeklagten, aus, um der 34-Jährigen Gelegenheit zu geben, sich um einen Platz bei einer geschützten Werkstatt oder beim stationären betreuten Wohnen zu bemühen, um eine gewisse Tagesstruktur zurückzuerlangen. Damit der Richter auf dem neuesten Stand bleibt, was den Gesundheitszustand der Angeklagten angeht, beantragte er eine Entbindung von der Schweigepflicht, der die 34-Jährige und ihre Betreuerin zustimmten.