Bad Berleburg.. Hat ein 40 Jahre alter Wittgensteiner seine Noch-Ehefrau im Dezember vergangenen Jahres mehrfach ins Gesicht geschlagen, sie an den Haaren gezogen, zu Boden geworfen, gewürgt und mehrfach beleidigt? Um das zu klären ,mussten jetzt vor Gericht unter anderem Blatt acht und neun der Akte in Augenschein genommen werden.
Hat ein 40 Jahre alter Wittgensteiner seine Noch-Ehefrau im Dezember vergangenen Jahres mehrfach ins Gesicht geschlagen, sie an den Haaren gezogen, zu Boden geworfen, gewürgt und mehrfach beleidigt? Um das zu klären ,mussten jetzt vor Gericht unter anderem Blatt acht und neun der Akte in Augenschein genommen werden.
Dort waren auf Fotos unterschiedlichste Verletzungen dokumentiert, beispielsweise heftige Prellungen speziell im Gesicht. Bei dem Martyrium soll das mutmaßliche Opfer zudem den Teil eines Zahnes verloren und einen Riss im Trommelfell erlitten haben. Außerdem sollen Sätze wie der folgende gefallen sein: „Ich bringe dich um, wenn du mich anzeigst.“
Das hat die Frau dann aber doch getan und außerdem Nebenklage erhoben. Deshalb saß auch Rechtsanwältin Dunja Veller mit im Sitzungssaal. Auf ein Urteil im Namen des Volkes mussten oder durften alle Prozessbeteiligten aber (zumindest vorerst) verzichten. Es kommt wohl zuerst zu einem Täter-Opfer-Ausgleich, sprich alle Beteiligten setzen sich an einen Tisch. Das Strafverfahren wurde vorerst ausgesetzt. Das hat mehrere Vorteile, besonders finanzieller Art. Der Verteidiger des 40-Jährigen stellte zu Beginn der Beweisaufnahme die Verletzungen sogar in Frage. „Die kann sich die Frau auch selbst zugefügt haben“, so Rechtsanwalt Dr. Mencke.
Ohne (teure) medizinische Gutachten hätte die Hauptverhandlung wohl nicht fortgesetzt werden können. Es ging aber primär nicht um Schläge und um möglicherweise erlittene Verletzungen, es ging wohl nur um das Sorgerecht für die beiden Kinder. Das ist der Knackpunkt der Familientragödie, denn beide Beteiligten befinden sich in neuen Beziehungen. Strafrichter Torsten Hoffmann, Wolfgang Weiß sowie der Siegener Jurist Dr. Klaus Mencke waren gestern einer Meinung: Das Verfahren muss anders beendet werden, als mit einem Urteil, denn die beiden Kinder benötigen Mama und Papa auch weiterhin.
Allerdings steht noch ein Adhäsionsverfahren ins Haus. Dabei geht es um zivilrechtliche Ansprüche, auch um mögliches Schmerzensgeld. Angeklagt war auch der Vater des Beschuldigten. Oberstaatsanwalt Weiß warf dem Rentner vor, bei der Auseinandersetzung auch nicht verbal eingegriffen zu haben, um Schlimmeres zu verhindern.