Bad Laasphe/Bad Berleburg. Im Streit um die gemeinsame Tochter soll ein Mann aus Bad Laasphe seine Ex-Frau ins Gesicht geschlagen und ihr gedroht haben.
Hat er seiner Ex-Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen oder den Schlag nur mit der Handfläche angedeutet? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Dienstagmorgen das Bad Berleburger Amtsgericht, auf dessen Anklagebank ein 40-jähriger Mann aus Bad Laasphe Platz genommen hatte.
„Ich habe sie nicht geschlagen, das stimmt nicht“, eröffnete der Angeklagte zugleich dem Gericht. Laut Anklageschrift habe er am 20. März dieses Jahres seiner Ex-Frau ins Gesicht geschlagen. Die mutmaßlich Geschädigte ging in ihrer Aussage sogar noch weiter und berichtete von einem Faustschlag ans Auge sowie davon, dass ihr Ex-Mann sie am Kragen gepackt und gegen die Küchenwand gedrückt habe.
Streit um die gemeinsame Tochter
Dem Vorfall ging ein Streit um die gemeinsame Tochter voraus, die an eben jenem Tag ihren sechsten
Geburtstag hatte: „Ich hatte meine Tochter in dieser Woche bei mir und sie hat mir erzählt, dass ihre Mutter sie geschlagen hat, weil sie sich in die Hose gemacht hatte“, berichtete der Angeklagte. Damit habe er seine Ex-Frau konfrontiert, als diese die Tochter abholen wollte. „Warum hast du sie geschlagen“, habe er wissen wollen und im gleichen Zuge den Schlag vor die Stirn mit der Hand simuliert.
Die Erinnerung der ehemaligen Ehefrau wich von diesem Bericht jedoch um einiges ab: Der Vater habe an diesem Tag über die gemeinsame Tochter geschimpft, weil sie „eine Schweinerei“ gemacht habe, die Mutter habe sie zudem zu einer Lügnerin erzogen. „Die Kleine war traurig, sie hat geweint“, erinnerte sich sich 28-Jährige.
Als Mutter und Tochter dann die Wohnung verlassen wollten, habe der Angeklagte dies nicht erlaubt und die Tür verschlossen. Zunächst hätte dann die Mutter mit der Tochter auf dem Schoß auf der Couch Platz genommen, während der Ex-Mann weiter geschimpft habe – „und dann hatte ich auf einmal seine Faust an meinem rechten Auge.“
Heimlich die Mutter angerufen
Gleichzeitig habe er gedroht, er rufe seine Kumpels an, die sie in einen Wald bringen würden. „Ich habe gedacht, die sollen mich umbringen“, berichtete die 28-Jährige. Aus Angst habe sie dann ihre Mutter per Telefon angerufen, damit die mithören könne, was der Ex-Schwiegersohn von sich gebe. „Sie hat dann sofort die Polizei gerufen“, so die ehemalige Ehefrau des Angeklagten.
Es sei auf jeden Fall eine aggressive Stimmung gewesen, berichteten die Polizeibeamten, die vor Ort nach dem Rechten sahen. Die Ex-Frau hätte ein rotes, verheultes Gesicht gehabt – Spuren eines Schlages oder sonstiger Gewalt konnten die Beamten jedoch im Gesicht der mutmaßlich Geschädigten nicht feststellen.
Kontakt mit Exfrau meiden
Zwar habe die Tochter im Gespräch bestätigt, dass die Mutter geschlagen worden sei – als glaubwürdig könne dies jedoch nicht bewertet werden, zumal die Tochter nicht das Bedürfnis gezeigt habe, die Wohnung des Vaters zu verlassen.
„Neben der Therapie dürfte ihre oberste Aufgabe sein, dass Sie den Kontakt zu ihrer Exfrau künftig meiden“, mahnte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, auf deren Antrag hin das Verfahren eingestellt wurde. „Wenn Sie Bedenken wegen des Verhaltens der Mutter haben, wenden Sie sich ans Jugendamt. Sie dürfen das nicht in die eigene Hand nehmen.“