Bad Laasphe. „Wir sollten sie den Anliegern zum Kauf anbieten. Oder aber wir überlassen sie der Natur“, sagt Klaus Preis von der FDP-Fraktion.

Sie gehören zur Kategorie H - „Wege ohne Funktion“. Insgesamt acht Kilometer dieser im Grunde überzähligen Wirtschaftswege hat das Unternehmen Ge-Komm GmbH in Bad Laasphe identifiziert. Die FDP-Fraktion im Stadtrat schlägt vor, diese Wege zu verkaufen oder aber brachliegen zu lassen, weil sie keine Relevanz für die Erschließung der anliegenden Grundstücke haben.

„Der Gedanke kommt von Michael Ermert aus Banfe“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Klaus Preis im Gespräch mit der Redaktion. Beim Blick auf die Auswertungen finden sich diese H-Wege überall im Stadtgebiet verteilt. Preis ist zufrieden mit dem Wirtschaftswegekonzept, das basierend auf den gesammelten Daten Rückschlüsse auf die Nutzergruppen und die Häufigkeit der Nutzung jedes einzelnen Weges zulässt.

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Sie wurden daraufhin in Kategorien von A (klassifizierter Weg) bis H (Weg ohne Funktion) eingeteilt. Daraus lässt sich dann eine Prioritätenliste aufstellen, mit der die Verwaltung weiterarbeiten kann. Wenn der Blick der Kommunen naturgemäß erst auf die Kategorie A und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen fällt, ist das klar. Aber auch die letzte Kategorie – eben H – ist einen genauen Blick wert. Auf diese Weise werden die acht Kilometer sichtbar, die zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr als Wege genutzt werden. „Den meisten Kommunen war das bisher gar nicht bewusst“, so Preis.

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Der Vorschlag seiner Fraktion ist klar: „Wir sollten sie den Anliegern zum Kauf anbieten. Oder aber wir überlassen sie der Natur“, so Klaus Preis. Der Ortsvorsteher von Weide sieht zwei Vorteile: Zum einen müsse die Stadt dann auch grundsätzlich nicht mehr für den Erhalt der Wege zahlen und zum anderen passe die Idee auch in die Zeit, in der Blühstreifen an Straßen und Wegen angelegt werden. Auf die Frage, ob dass nicht schon grüne Politik sei, schmunzelt Preis: „Ich persönlich habe immer schon umweltbewusst gehandelt.“

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Die Idee ist jetzt in folgenden Antrag für die nächste Ratssitzung am 20. Mai geflossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, diese Wege zum Bodenrichtwert, nicht unterhalb der Aktivwerte der Bilanz, den Anliegern zum Kauf anzubieten. Wenn mehrere Anlieger Interesse haben, mögen die Anlieger einmal nachbieten und das höchste Angebot übernommen werden. Für alle Wege, die nach dem 31. Dezember 2021 nicht verkauft sind, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie man diese Fläche der Natur zurückgeben kann, sodass vor allem die heimische Fauna davon profitieren kann.“

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Preis macht eine Schätzung auf: Bei acht Kilometern Länge und drei Metern Breite der H-Wege käme eine Fläche von 24.000 Quadratmetern zusammen. Bei einem Bodenrichtwert von zwei Euro je Quadratmeter ginge es im besten Fall um rund 48.000 Euro, die beispielsweise auch zweckgebunden ausschließlich für die Sanierung von Wirtschaftswegen genutzt werden könnten.

Das sagt die Stadt

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Die Stadt Bad Laasphe ist nicht abgeneigt: „Grundsätzlich wäre die Stadt bereit, solche Wirtschaftswege zu veräußern. Jedoch muss in jedem Einzelfall das Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft werden“, so Sprecherin Ann Kathrin Müsse. Bislang seien der Verwaltung auch keine rechtlichen Gründe bekannt, die einer Renaturierung oder einem Rückbau solcher Wege entgegenstünden. Der Rückbau nicht erforderlicher oder entbehrlicher Wege, wie sie in der Kategorie H zusammengefasst sind, sei neben der Veräußerung eine der Handlungsempfehlungen für diese Wegekategorie des Büros Ge-Komm, die das Wirtschaftswegekonzept erstellt hat.

Verkehrssicherung

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Was die Verkehrssicherungspflicht angeht, so steht diese immer in engem Zusammenhang mit dem Typ und dem Charakter der Straße. Besonders Art und Ausmaß der Benutzung sowie ihre Verkehrsbedeutung spielen für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht eine Rolle.

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Da Wirtschaftswege der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke dienen, können nur geringe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichtigen gestellt werden. Wirtschaftswege im Allgemeinen erfordern daher im Vergleich mit zum Beispiel Fußgängerzonen oder Innerortsstraßen einen geringeren Kontrollumfang. In den Vordergrund tritt die Vorsorge durch die Verkehrsteilnehmer, sich selbst vor Schaden zu bewahren. Häufig sind die angesprochenen Wege ja auch gar nicht mehr in der Örtlichkeit vorhanden, sondern haben sich im Laufe der Zeit bereits selbst „renaturiert“ und sind daher für Spaziergänger gar nicht mehr erkennbar beziehungsweise passierbar, so Müsse weiter.

Der Vorschlag der FDP-Fraktion muss nun im Rat diskutiert werden.