Bad Berleburg. Die Polizisten fühlten sich durch den Angeklagten aus Bad Berleburg bloßgestellt. Dieser saß bereits im Gefängnis, u.a. wegen Volksverhetzung.

Weil ein 35-jähriger Mann aus Bad Berleburg zwei Polizisten beleidigt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Bad Berleburg am Dienstagmorgen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung für einen Zeitraum von fünf Jahren. Das scheinbar harte Urteil begründete Richter Torsten Hoffmann mit dem langen Vorstrafenregister des Angeklagten. Dieser war seit 2004 immer wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten – mehrmals wegen Beleidigung, Leistungserschleichung, Volksverhetzung und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Auch einige Freiheitsstrafen – darunter ein Jahr wegen Volksverhetzung – hatte der 35-Jährige bereits verbüßen müssen.

Was war passiert?

Im Mai dieses Jahres soll der Angeklagte im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle im Berleburger Stadtpark zwei Polizeibeamten verbal angegangen haben. Zur Begrüßung soll er „Was geht, Bruder?“ gefragt und die Polizisten durchgängig geduzt haben. Im späteren Verlauf soll er die Beamten noch als „Bullen“ bezeichnet haben.

„Das stimmt“, gab der Angeklagte unumwunden zu. Sein Vater habe zu dem Zeitpunkt im Koma gelegen, seinen Frust habe er mit Bier und Schnaps betäuben wollen. Für Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel seien diese persönliche Umstände jedoch keine plausible Erklärung dafür, dass er sich derartig „asozial“ den Polizisten gegenüber verhalten habe. Ein als Zeuge geladener Beamter berichtete davon, dass die Freunde des Angeklagten, die am Tattag ebenfalls vor Ort waren, „es lustig gefunden hätten“, wie der Angeklagte sie bloß gestellt habe.

Was ergab das Urteil?

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Der 35-Jährige hätte sich im Nachhinein zwar schriftlich bei den Polizisten entschuldigt und sich während der Verhandlung geständig gezeigt. Die Anzahl der Vorstrafen spreche aber klar gegen den Angeklagten, zumal er bereits einschlägige Freiheitsstrafen hatte verbüßen müssen, so Hippenstiel. Dieser Ansicht schloss sich auch Richter Torsten Hoffmann an, der dem Angeklagten neben der sechsmonatigen Bewährungsstrafe noch eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro auferlegte. Diese soll dem Polizeiwerk Siegen-Wittgenstein zugute kommen.