Bad Laasphe. Ein Drogensüchtiger mit leerem Konto gab vor, in Bad Laasphe Waren zu kaufen. Die verkaufte er, um an Geld für Drogen zu kommen. Das Urteil.

Eine umfangreiche Drogenkarriere hatte der 40-jährige Mann ohne festen Wohnsitz bereits hinter sich gebracht, als er sich auf der Anklagebank des Bad Berleburger Amtsgerichts wegen erwerbsmäßigem Betrugs und Unterschlagung verantworten musste.

Er hatte im März und Mai dieses Jahres in einem Bad Laaspher Geschäft Schuhe im Wert von insgesamt 1389,89 Euro gekauft und mit einer Geld-Karte bezahlt – da das dazugehörige Konto jedoch nicht belastbar war, erhielt das Schuh-Geschäft die Bezahlung nicht. In einem weiteren Geschäft wollte er eine Casio-Uhr kaufen, wobei das Kartenlesegerät jedoch streikte und der Angeklagte vorgab, schnell Geld abheben zu wollen und bar zu bezahlen. Die Uhr nahm er dabei mit, kam aber nie zum Bezahlen zurück. Genauso ging er in einer Parfümerie vor – dort gab er vor, ein Parfüm kaufen und bar bezahlen zu wollen.

Vielfach vorbestraft

Die Vorwürfe bestätigte der 40-Jährige umgehend. „Ich räume alles komplett ein“, gab der vielfach wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, Einbruchs, Diebstahls und Betruges vorbestrafte Mann an. Im Tatzeitraum sei der Mann, der jedwede Droge konsumiert habe, auf Entzug gewesen. Da er als Arbeitsloser kein Einkommen hatte, verschaffte er sich Geld für die Drogen mithilfe des Verkaufs der durch Betrug und Unterschlagung angeeigneten Waren.

„Ich wollte einfach nur irgendwie an Stoff kommen, damit es mir wieder gut geht. Ich weiß nicht, ob dem Gericht bekannt ist, wie sich ein Entzug anfühlt. Dabei geht es einem wirklich nicht gut“, erklärte der Angeklagte – nach eigener Aussage seit 28 Jahren abhängig – die Motivation für seine Taten.

Keine positive Prognose

Die Schuhe sowie die Uhr als auch das Parfüm veräußerte er jeweils kurze Zeit später und kaufte mit dem Geld Drogen. Trotz der Einsicht, die er zeigte, und auch dem Willen, sich zu bessern und von den Drogen wegkommen zu wollen, konnte Richter Torsten Hoffmann keine positive Prognose stellen.

Nur ein halbes Jahr vor den Taten hatte er seine bis zu diesem Zeitpunkt letzte Haftstrafe abgesessen – aus diesem Grund

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war für das Gericht eine Aussetzung zur Bewährung der schlussendlich auf ein Jahr und zehn Monate beschränkten Haftstrafe nicht diskutabel. Von einer zweijährigen Haft sah Hoffmann jedoch ab, da dem Angeklagten noch weitere Haftstrafen bevorstehen – und er die Chance bekommen solle, noch einmal von vorne anzufangen.