Bad Laasphe. Die 21-Jährige versteigert ein Mobiltelefon, verschickt es aber anschließend nicht. Die Strafe folgte nun in Bad Berleburg.

Gegen eine 21-jährige Bad Laaspherin erließ Richter Torsten Hoffmann am Dienstagvormittag einen Strafbefehl wegen Betruges im Amtsgericht Bad Berleburg. Die junge Frau erschien zu ihrer Verhandlung nicht – wurde aber mittels des Strafbefehls zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt.

Die Angeklagte soll im Februar vergangenen Jahres ein Smartphone für 86,41 Euro auf einer Verkaufsplattform im Internet angeboten haben. Als sich schlussendlich ein Käufer für die Ware gefunden hatte, überwies dieser der Angeklagten den Betrag von 86,41 Euro. Das Smartphone habe der Käufer jedoch nie erhalten. Das Gericht zog neben der Geldstrafe den obengenannten Wert des Handys von der Angeklagten ein.