Erndtebrück/Bad Berleburg. 25-Jähriger Mann soll Therapieangebot annehmen. Argumente der Bewährungshelferin und Ausbildungsplatz retten ehemaligen Erndtebrücker vor Haft.

Nur ganz knapp ist ein 25-jähriger ehemaliger Erndtebrücker am Dienstagmorgen der Haft entkommen. Das Amtsgericht Bad Berleburg entschloss sich zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 150 Sozialstunden. Der Angeklagte musste sich wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes verantworten.

Tatvorwurf

Im November vergangenen Jahres war der 25-Jährige in eine Verkehrskontrolle geraten. Dabei stellten die Polizeibeamten nicht nur fest, dass der Angeklagte keinen Führerschein besaß: Auch die Kennzeichen waren gefälscht und eine Haftpflichtversicherung für das Auto fehlt ebenfalls.

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„Es ist alles so gewesen, wie es vorgelesen wurde", gab der junge Mann auf der Anklagebank zu, nachdem er die Anklageschrift gehört hatte. Laut eigenen Angaben habe er Aufkleber von alten Kennzeichen entfernt und diese an den Kennzeichen seines Autos angebracht. Die unerlaubte Fahrt habe als Probefahrt gedient, im Besitz eines Führerscheins sei er noch nie gewesen. Erst drei Monate vor der illegalen „Probefahrt“ war der mehrfach vorbestrafte Angeklagte aus der Haft entlassen worden. Exhibitionistische Handlungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen waren der Grund für die 14-monatige Gefängnisstrafe gewesen.

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„War der Eindruck in der Haft nicht entsprechend?“, drückte Richter Torsten Hoffmann sein Unverständnis aus. Auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zeigte sich durchaus entsetzt vom Verhalten des Angeklagten: „Sie sind Geburtsjahr 92 und haben schon wer weiß wie lange in Haft gesessen.“

Sozialprognose

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Laut Bewährungshelferin Cornelia Pohl verweigere der Angeklagte jegliche sozialpädagogische Maßnahmen - obwohl diese dringend notwendig seien, insbesondere im Hinblick auf die Sexualstraftaten des 25-Jährigen. „Eine Therapie wäre hier sehr wichtig und ratsam“, so Pohl. Trotz der vielen Vorstrafen des Mannes wünschte sich die Bewährungshelferin eine Strafaussetzung zur Bewährung für den Angeklagten - denn: Er halte Termine ein, lebe mit seiner Partnerin in einem festen Wohnverhältnis und möchte Ende des Jahres eine Ausbildung beginnen.

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Für Anklägerin Hippenstiel kam jedoch nur die Strafvollstreckung in Frage: „Für Therapieauflagen ist er nicht bereit. Die Bewährung würde er, so wie es in den vergangenen Jahren auch war, nicht straffrei überleben."

Nichtsdestotrotz entschied sich Richter Hoffmann am Ende für eine Bewährung: „Das ist sicherlich eine Entscheidung auf Messers Schneide. Aber der Angeklagte hat keinen Schulabschluss und im November die Möglichkeit zu einer Umschulung. Das sehe ich als Chance für ihn.“