Bad Berleburg. Ein Arzt der früheren Helios-Klinik in Bad Berleburg war wegen sexueller Belästigung und Nötigung angeklagt. Das Verfahren wurde eingestellt.

Dieser Fall hatte vor ziemlich genau zwei Jahren im Kreis Siegen-Wittgenstein für Aufsehen gesorgt: Ein ehemaliger leitender Arzt der früheren Helios-Klinik soll Mitarbeiterinnen und eine Patientin sexuell belästigt und genötigt haben. Nachdem dem heute 61-Jährigen schließlich gekündigt worden war, wechselte er seinen Wohnort und praktiziert seither bundesweit weiter.

Die Einigung

Nun musste sich der Arzt wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen und wegen sexueller Belästigung in drei Fällen vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Zu einem Urteil kam es allerdings nicht – dafür zu einer gerichtlichen Einigung: Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde vorläufig eingestellt, im Gegenzug muss er eine Geldbuße in Höhe von 6000 Euro zahlen. Außerdem muss der 61-Jährige an die beiden Nebenklägerinnen jeweils ein Schmerzensgeld von jeweils 4500 Euro zahlen.

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„Mit dieser Verfahrensbeendigung kann ich allen Beteiligten am besten gerecht werden, da bin ich mir sicher. Für die Zeuginnen wäre eine Aussage eine erhebliche Belastung gewesen“, begründete Richter Torsten Hoffmann die Entscheidung, das Verfahren gegen Geldauflagen einzustellen.

Die Anklage

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Die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft wiegen schwer: 2015 soll der Angeklagte erstmals eine heute 49-jährige Fachkrankenschwester in einem Umkleideraum in der Helios-Klinik in die Ecke gedrängt, sie mit Gewalt festgehalten und im Brust- und Intimbereich berührt haben. Schließlich soll er die Frau gegen ihren Willen zu einem Zungenkuss genötigt haben. Dieses Szenario habe sich im Dezember 2017 wiederholt.

Eine weitere vermeintlich Geschädigte war im Oktober 2017 Patientin in der Helios-Klinik gewesen: In diesem Fall wird der Angeklagte beschuldigt, die Frau, während sie bereits auf dem OP-Tisch gelegen hatte, an den Wangen festgehalten und schließlich auf die Stirn geküsst zu haben.

Einer jungen Krankenschwester soll der Arzt außerdem auf den Hals geküsst haben, einer OP-Schwester zudem an die Brüste gefasst haben. „Sind die echt?“, sollen dabei seine Worte gewesen sein.

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Die Geldbuße in Höhe von 6000 Euro muss der 61-Jährige an das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in Olpe zahlen. „Ich denke mit der Zahlung an eine gemeinnützige Organisation ist auch das öffentliche Interesse bedient“, so Richter Hoffmann.

>>> SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ

  • 50 Prozent aller Beschäftigten haben bereits sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen oder unerwünschte Berührungen am Arbeitsplatz erlebt.
  • 81 Prozent der sexuellen Belästigungen an Frauen gehen von Männern aus.
  • Rechte von Betroffenen: Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht, Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz