Bad Berleburg. . Staatsanwalt Rainer Hoppmann musste gestern vor dem Jugendschöffengericht Bad Berleburg bei der Verlesung der Anklage tief Luft holen, um alle Punkte „abzuarbeiten“. Denn die hatten es in sich. Der Hauptangeklagte, ein gebürtiger Marburger (19), der in Bad Berleburg wohnt, soll insbesondere drei Frauen sexuell belästigt haben.

Staatsanwalt Rainer Hoppmann musste gestern vor dem Jugendschöffengericht Bad Berleburg bei der Verlesung der Anklage tief Luft holen, um alle Punkte „abzuarbeiten“. Denn die hatten es in sich. Der Hauptangeklagte, ein gebürtiger Marburger (19), der in Bad Berleburg wohnt, soll insbesondere drei Frauen sexuell belästigt haben.

Eines seiner Opfer verfolgte er, um ihr zwischen die Beine zu greifen. Einer weiteren Frau legte er einen Arm um den Hals, um sie dann an der Brust zu berühren. Weil sie laut schrie, blieb es wohl bei der sexuellen Nötigung. Da der arbeitslose Angeklagte im Vorfeld angekündigt hatte, ein umfassendes Geständnis abzulegen, konnte auf die Vernehmung der Opfer verzichtet werden.

Messer gezückt und gedroht

Die Liste der Verfehlungen ist aber noch länger. So soll der 19-Jährige in einem Berleburger Schnellrestaurant ein Messer gezückt und primär das Personal attackiert haben. Ein weiterer Vorfall spielte sich nachts auf der Poststraße ab, als er mit weiteren Tätern Müllsäcke ausgekippt und anschließend die alarmierten Polizeibeamten noch übelst beschimpft hatte. Zudem soll der 19-Jährige auch noch „Heil Hitler“ gerufen haben. Das nennt sich „Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen“.

Auch im Schlosspark sollen er und einige seiner Kumpanen ihr Unwesen getrieben haben. Drei Mülleimer landeten zum Teil im Schlossteich.

Zudem war das Erschleichen von Leistungen in der ellenlangen Anklage vertreten. Nach dem Besuch einer bekannten Diskothek in Mittelhessen orderten er und ein Freund ein Taxi, das das Duo auch wunschgemäß nach Bad Berleburg brachte. Doch die Fahrgäste hatten nicht die Absicht, den Fahrpreis über 65 Euro zu berappen, und machten sich aus dem Staub.

Der junge Mann saß am Freitag aber nicht alleine auf der Anklagebank. Mit einem jüngeren Beschuldigten (18) hatte er ebenfalls eine Taxifahrt unternommen und dann wieder die Rechnung nicht bezahlt. Kosten: 26 Euro.

Gegen eine Arbeitsauflage von 35 Stunden wurde das Verfahren gegen den 18-Jährigen vorläufig eingestellt. Der wollte dann noch Zeugengeld haben, schließlich sei er ja eigens aus Siegen angereist.

240 Sozialstunden

Zurück zu den Angriffen auf die drei Frauen und den Hauptangeklagten. Hier teilte der Verteidiger mit, dass sein Mandant vor den Taten wohl „toxische, chemische Substanzen eingenommen“ habe. Das Urteil des Jugendschöffengerichts unter Leitung von Richter Torsten Hoffmann und den Laienrichtern Sandra Janson und Klaus Aderhold lautete schließlich sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung, 240 Sozialstunden, einen Bewährungshelfer an der Seite und eine ambulante Suchtberatung als Auflage. Die Bewährungszeit dauert drei Jahre.