Bad Berleburg. . Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und Widerstand gegen die Staatsgewalt muss ein 39-Jähriger aus Bad Berleburg ins Gefängnis.
- Heroin für 84 Konsumeinheiten
- Berleburger mit langem Vorstrafenregister
- Taten häufig unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen
Die Verpflichtung von Andreas Trode aus Iserlohn als Verteidiger hat sich für einen 39-jährigen Angeklagten ausgezahlt. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel hatte dem mehrfach vorbelasteten Mann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, obendrein ihn auch wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt.
Strittig war allerdings, wie das entdeckte Heroin und eine weitere Substanz in Konsum-Einheiten umzurechnen sind. Wären es mehr als 150 dieser Einheiten gewesen, hätte das strafrechtlich ganz andere Konsequenzen gehabt.
Angeklagter beschuldigte Polizisten der vorsätzlichen Körperverletzung
Rückblende: Ende 2016 werden zwei Polizeibeamte zu einem Einsatz an der Ecke Ziegeleiweg/Ederstraße in Bad Berleburg gerufen. Dort sollen sich vier stadtbekannte Drogenabhängige aufhalten. Gegen einen der Männer liegt ein Haftbefehl vor. Der 39-Jährige zeigt sich zuerst kooperativ – und legt seine Habseligkeiten auf die Haube des Streifenwagens, will sich dann aber doch aus dem Staub machen. Er wird eingeholt, ihm werden Handschellen angelegt. Bei der Durchsuchung auf der Wache kommen die Drogen zum Vorschein.
Wenig kooperativ präsentierte sich der Beschuldigte am Dienstag vor dem Bad Berleburger Amtsgericht. Er monierte, dass er seinerzeit bei der Kontrolle seinen Ausweis vorzeigen sollte: „Die kennen mich doch!“ Den Einsatz des Polizisten bezeichnete der Arbeitslose als „vorsätzliche Körperverletzung“. Bei der Aktion will er „vor Angst in die Hose gemacht“ haben.
Taten stehen meist in Verbindung mit Alkohol- oder Drogen-Konsum
Stichwort Konsum-Einheiten: Unstrittig war das Heroin mit 84 Portionen. Rechtsanwalt Trode hätte beim nächsten Termin gerne einen Experten vom Landeskriminalamt geladen, der ihm vorrechnet, wie der Wert der zweiten Droge berechnet werden kann. Dazu wird es aber nicht mehr kommen, denn: Strafrichter Torsten Hoffmann erkannte bei den gefunden Drogen „nur“ auf „unerlaubten Besitz“. Das hat den 39-Jährigen mit langem Vorstrafenregister vor einer sehr langen Haftstrafe bewahrt.
Seine „Karriere“ beginnt im Jahr 2003, als er zweimal seine damalige Ehefrau vergewaltigt. Es folgen Taten, die meist in Verbindung mit Alkohol- oder Drogen-Konsum stehen – Beleidigung, Widerstand oder Nötigung. Zudem steht er unter laufender Bewährung. Die könnte jetzt widerrufen werden, denn das Gericht verurteilte ihn zu vier Monaten Haft – und zwar ohne Bewährung. Verteidiger Trode hatte eine Bewährungsstrafe beantragt, verbunden mit Drogen-Entwöhnungstherapie. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.