Erndtebrück. Der 28-Jährige ist wegen einer Krankheit vermindert schuldfähig, dennoch verhängte das Gericht eine hohe Geldstrafe für seine Taten.

„Ich will, dass du weißt, dass es mir leid tut. Auch wenn es jetzt wahrscheinlich zu spät ist.“ – mit diesen Worten hatte am Dienstagmittag eine durchaus unangenehme Verhandlung im Amtsgericht Bad Berleburg begonnen.

Wegen Sexueller Belästigung und Versenden pornografischer Schriften musste sich ein 28-Jähriger aus dem Raum Erndtebrück verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte ihn zu einer Gesamtgeldstrafe von 4360 Euro, die sich aus den zwei aktuellen Vorwürfen und aus zwei Strafbefehlen aus 2019 wegen Sachbeschädigung und Kennzeichenmissbrauch bildet.

Videobotschaft

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Im April vergangenen Jahres soll der Angeklagte eine heute 23-Jährige erstmals sexuell belästigt haben, in dem er seine Hand von hinten in ihre Hose geschoben habe.

Rund vier Monate später habe der 28-Jährige der jungen Frau ein Video gesendet, auf dem er sich selbstbefriedigt. Daraufhin hatte die 23-Jährige Anzeige bei der Polizei erstattet.

Vor Gericht mochte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern, brach aber dann schließlich doch sein Schweigen – und nahm seine Schuld an: „Ich weiß nicht, was mich da geleitet hat.“

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Detailreiche Erinnerungen habe er an den Abend, als er der Geschädigten in die Hose gefasst habe, nicht. Der Angeklagte, die Geschädigte und andere Freunde hatten sich in einem Erndtebrücker Waldstück in einer Hütte zum Trinken verabredet.

„Es war reichlich Alkohol im Spiel. Ich habe nicht erkennen können, dass sie abweisend war und das nicht wollte“, so der 28-Jährige.

Opfer erinnert sich genau

Die 23-Jährige, die vor Gericht als Zeugin geladen war, erinnert sich noch genau an den für sie unschönen Abend im April: „Er kam immer näher, ich habe mich weggesetzt – er war auch ziemlich betrunken. Irgendwann kam er dann wieder und schob seine Hand in meine Hose. Ich habe ihm gesagt, dass er aufhören soll.“ „Schöner Slip“, soll der Angeklagte ihr daraufhin entgegnet haben.

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Nach diesem Vorfall soll zwischen den beiden weitestgehend Funkstille geherrscht haben – bis zu einem Tag im August: Als die 23-Jährige ein Video vom Angeklagten erreichte, in dem er sich erst auszieht und anschließend selbstbefriedigt, fasste sie einen entscheidenden Entschluss – und zeigte den Erndtebrücker an.

„Ja, ich habe das Video geschickt. Keine Ahnung, was mich da geritten hat. Ich habe das alles falsch wahrgenommen“, so der Angeklagte.

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Die falsche Wahrnehmung seines Tuns hat ihren Grund laut Gericht nicht zuletzt an seiner Alkoholproblematik zum damaligen Zeitpunkt, sondern auch an seiner diagnostizierten bipolaren affektiven Störung, die er seit Oktober 2019 medikamentös behandeln lässt. Aufgrund dieser Umstände wies Richter Torsten Hoffmann dem Angeklagten die erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu.

Auch Facebook genutzt

„Nachdem er mir das Video geschickt hat und ich ihm gesagt habe, dass ich ihn anzeigen werde, hat er einen Screenshot von unserem Chatverlauf auf Facebook hochgeladen. Das haben viele Leute gesehen – das war wirklich nicht schön“, berichtete die Geschädigte.

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„Es kommt nicht mehr vor. Es tut mir wirklich leid und ich schäme mich sehr dafür“, entschuldigte sich der Angeklagte nochmals. Auch die 23-Jährige ging einen Schritt auf ihn zu: „Ich verzeihe dir, aber zu dem damaligen Zeitpunkt kam ich mir schon sehr gedemütigt vor.“