Bad Berleburg/Erndtebrück. „Wir wollten heiraten, ein Kind bekommen. Sie war meine große Liebe. Sie hat mich von jetzt auf gleich verlassen“, erklärte der Angeklagte.

Mit einem Bein hatte ein 46-jähriger Erndtebrücker schon im Knast gestanden. Nur sein guter Wille — sowie der des Amtsgerichts Bad Berleburg — bewahrten ihn in letzter Sekunde vor der Haft.

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Der Vorbestrafte musste sich wegen Beleidigung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Bedrohung, verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung — mit engmaschigen Auflagen: eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro, die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training und die Wahrnehmung von Terminen bei der Suchtberatung. Die Bewährungsdauer beträgt fünf Jahre.

138 Sprachnachrichten mit Drohungen

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Im März dieses Jahres soll der Angeklagte seine Ex-Freundin unteranderem als „Hure“ beleidigt haben. Rund einen Monat später soll er ihr dann insgesamt 138 Sprachnachrichten auf WhatsApp gesendet haben, auf denen er sie ebenfalls beleidigte — und ihr zusätzlich drohte: „Ich fresse dich, ich töte dich, ich bringe dich um. Wenn ich dich kriege, bist du tot“, werden die Drohungen in der Anklageschrift zitiert. Während dieser Taten hatte der 34-Jährige unter laufender Bewährung gestanden.

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„Ja, ich habe das gemacht. Wir wollten heiraten, ein Kind bekommen. Sie war meine große Liebe. Sie hat mich von jetzt auf gleich verlassen“, erklärte der Angeklagte sein Verhalten — und räumte seine Taten ein. Es seien seine Emotionen gewesen, die wieder mal mit ihm durchgegangen sind.

Alkoholproblem

„Für mich ist das Belästigung höchster Garnitur“, zeigte sich Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel entsetzt über das, was der Mann seiner Ex-Freundin angetan hatte. Während der Taten im April hatte der Angeklagte unter Alkohol gestanden — das beweist ein von der Polizei durchgeführter Atemtest. Seit einigen Monaten trinke der 46-Jährige laut eigenen Angaben nun nicht mehr.

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Dass es keine Seltenheit ist, dass der Angeklagte unter dem Einfluss von Alkohol Straftaten begeht, das weiß Anklägerin Hippenstiel — und machte ihrem Ärger ordentlich Luft: „Sie sind unbelehrbar — und das schon seit Jahrzehnten. Nicht einmal der Knast hat geholfen. Der Alkohol war schon immer ein Problem in Ihrer strafrechtlichen Karriere.“

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Stichwort strafrechtliche Karriere: Im Jahre 1994 wird der Angeklagte erstmals straffällig. Seitdem hat er sich 13 Mal vor Gericht verantworten müssen — unteranderem wegen Beleidigung und Körperverletzung. Eine Haftstrafe hat er vor einigen Jahren ebenfalls verbüßt.

Gerade selbstständig gemacht

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Vor kurzer Zeit hat sich der Angeklagte selbstständig gemacht, verdient sein eigenes Geld und verleiht seinem Leben damit wieder eine gewisse Struktur. Für Richter Torsten Hoffmann ist dies der einzige Anhaltspunkt, dem Mann auf der Anklagebank eine letzte Chance auf Freiheit zu geben — wenn er es denn will: „Das Einfachste für uns wäre, Sie für Monate oder Jahre nach Attendorn zu schicken. Aber wir versuchen, einen Weg zu finden, damit das mit ihrer Selbstständigkeit weiterhin klappt.“ Dem Angeklagten blieb also die Wahl zwischen einem Ticket für die JVA Attendorn und einer Haftstrafe auf Bewährung, die es mit vielen Therapieauflagen in sich hat.

Am Ende willigte der einschlägig Vorbestrafte jeglichen Therapiemaßnahmen ein. Thomas Biek, Verteidiger des Angeklagten, weiß genau, dass die Bewährungsauflagen alles andere als ein Zuckerschlecken für den 46-Jährigen werden: „Das ist ein ganz schönes Brett. Wenn Sie das schaffen: gut. Wenn nicht, wird das hier alles zusammenbrechen.“