Bad Berleburg. Die Frauen (46 und 19) hatten die Polizei alarmiert, weil sie sich bedroht gefühlt haben. Doch die Aussage stellte sich wohl als falsch heraus.

Wegen gemeinschaftlicher falscher Verdächtigung musste sich ein Mutter-Tocher-Duo aus Bad Berleburg vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Die angeklagte Mutter ( 46) und die angeklagte Tochter (19) waren zu ihrer Verhandlung nicht erschienen. Richter Torsten Hoffmann erließ aber gegen beide einen Strafbefehl – so müssen Mutter und Tochter jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro zahlen.

Schusswaffe nicht am Kopf

Das Duo hatte im Oktober 2018 die Polizei in Bad Berleburg alarmiert und eine Bedrohung mit Schusswaffe geschildert. Die 19-jährige hatte dann den eintreffenden Polizeibeamten berichtet, dass ihr Nachbar ihr eine Pistole an den Kopf gehalten und sie gegen die Wand geschubst habe. Schlussendlich hatte sich herausgestellt, dass der Nachbar der beiden Angeklagten zwar eine Schreckschusspistole bei sich geführt hatte, aber die Angeklagten weder bedroht noch angefasst hatte.