Bad Berleburg/Erndtebrück. . Der Angeklagte wird wegen Bedrohung und Beleidigung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt .Schwere Mobbing-Vorwürfe gegen Erndtebrücker Firma.

Weil er einen Vorgesetzten seines ehemaligen Arbeitgebers bedroht und beleidigt hatte, wurde ein 37-Jähriger aus Bad Berleburg am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro verurteilt (90 Tagessätze à 70 Euro). In dem Zeitraum Juni 2017 bis September 2017 hatte er den leitenden Angestellten insgesamt drei Mal bedroht – unter anderem damit, dass er ihm den Kopf mit einem Baseballschläger einschlagen wolle.

Das war passiert

Der Angeklagte selbst beschreibt das Arbeitsklima in dem Erndtebrücker Unternehmen als emotional höchst belastend: „Ich wurde über mehrere Wochen hinweg bedroht. Ich hatte immer im Kopf, dass sie mich feuern.“ Er habe die Situation vor Ort nicht mehr ausgehalten und sich schließlich krankschreiben lassen. Als er die Arbeit wieder aufnahm, seien die Mobbing-Attacken noch schlimmer geworden. Ein leitender Angestellter habe ihm gesagt, dass er die Firma jetzt bereinigen werde – und mit ihm anfangen wolle. Durch die langen Krankschreibungen sei das Vertrauensverhältnis zerbrochen, dem Angeklagten wurde daraufhin ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Angeblich mit den Worten: „Wenn du nicht unterschreibst, wirst du das nicht überleben.“

Das war die Reaktion

Das Vorstrafenregister

Das erste Mal war der 37-Jährige 1995 strafrechtlich in Erscheinung getreten. Wegen Diebstahls wurde er damals noch nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Seitdem musste er sich regelmäßig vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung.

Der Angeklagte rief daraufhin bei der Betriebsratsvorsitzenden an. Allerdings nicht, um seine Situation zu schildern, sondern um seiner Wut Luft zu machen; dass er seinen Kollegen mit einem Baseballschläger totschlagen wolle. Vulgäre Beleidigungen inklusive. Kurze Zeit später nahm er sogar per WhatsApp Kontakt zu dem damaligen Arbeitskollegen auf und drohte ihm in einer Nachricht, dass er ihm zeigen werde, „was München heißt“. Damit nahm er Bezug auf den Anschlag im Juli 2016, als ein 18-jähriger Schüler am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und schließlich sich selbst erschoss.

Das sagt der Angeklagte

„Es tut mir sehr, sehr leid. Normalerweise ist das nicht meine Art“, so der 37-Jährige. Er habe dem Kollegen nichts antun wollen, er wisse, dass er damals sehr aufbrausend in der Stresssituation reagiert habe. Auch seine Verteidigerin appellierte an das Gericht, das emotional belastete Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen: „Da hat sich über lange Zeit sehr viel aufgestaut. Und wenn dann noch die persönliche Existenz daran hängt, wird es umso intensiver empfunden.“

Das ist das Urteil

„Sie können zwar nachvollziehbar erklären, wie es zu der Straftat gekommen ist – eine Entschuldigung ist das aber nicht“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Mit seiner geständigen Einlassung habe der Angeklagte nochmal „den Kopf aus der Schlinge gezogen“ – in Anbetracht seines Vorstrafenregisters wäre er sonst zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Am Ende folgte Richter Torsten Hoffmann den Antrag von Judith Hippenstiel in Form einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden.