Bad Laasphe. . Amtsgericht Bad Berleburg: 31-Jähriger kommt wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung unter Alkoholeinfluss ins Gefängnis.

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 31-jährigen Bad Laaspher. Er hatte sich der Beleidigung sowie der Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung schuldig gemacht.

Der Angeklagte soll im Juli vergangenen Jahres in Bad Laasphe eine Polizeibeamtin an der privaten Wohnanschrift aufgesucht und sie und ihre Familie beleidigt und in ihrer Ehre verletzt haben. Im Oktober vergangenen Jahres soll er einen Mann, ebenfalls in Bad Laasphe, an dessen Wohnung „besucht“ haben. Dabei sei es ebenfalls zu Beleidigungen gekommen.

Außerdem soll er dem Mann gedroht haben, ihn abzustechen und die Türklingel seines Opfers abgerissen haben. Bei den Taten soll der Angeklagte unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden haben. „Ich habe mich tierisch betrunken und mal wieder Abstürze gehabt“, gab der 31-Jährige vor Gericht zu und räumte die Taten ein.

Alle Taten unter Alkoholeinfluss begangen

Seine Vergehen begründete der Angeklagte mit seiner Krankheit, dem Borderline-Syndrom, das ihn seit Jahren plage, und damit, dass er keinen Alkohol vertrage. Obwohl er dies weiß, trinkt er seit seinem zehnten Lebensjahr Alkohol.

Während der zwei Taten hatte der Angeklagte unter Bewährung gestanden, bei der ersten sogar unter zwei Bewährungen. „Warum macht man sowas, wenn man weiß, dass man keinen Alkohol verträgt und schon eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung auf der Brust hat?“, zeigte sich Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel entsetzt.

Einschlägige Vorstrafen, immer unter Einfluss von Alkohol, zeichnen das Vorstrafenregister des Angeklagten aus. Bis jetzt kam er immer mit Bewährungsstrafen davon, doch für Anklägerin Hippenstiel kam das Gefängnis schon in der Hauptverhandlung zur Sprache: „Lassen Sie sich dann nicht einfallen, die Justiz-Vollzugsbeamten zu beleidigen.“

Therapien mehrfach abgebrochen

Reinhold Vater, der Bewährungshelfer des Angeklagten, hat nur noch wenig Verständnis für den 31-Jährigen: „Er hat ein erhebliches Suchtproblem, dass er nicht adäquat behandeln lässt. Er hat keine Chance in Freiheit zu leben, es sei denn, er wird abstinent.“

Zu oft habe der Angeklagte Therapien abgebrochen und sei in alte Verhaltensmuster zurückgefallen. „Bei Ihnen hilft nur noch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Ich halte das zum Schutz der Allgemeinheit für zwingend notwendig“, so Hippenstiel mit Anspielung auf die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten.

Bisher hatten sich die Taten des 31-jährigen Suchtkranken immer aufgrund des Alkoholmissbrauchs strafmildernd auf die Urteile ausgewirkt, doch mittlerweile hat Richter Torsten Hoffmann diesbezüglich eine andere Sichtweise: „Die Alkoholisierung kann nur noch bedingt strafmildernd wirken, denn der Angeklagte weiß, wie er auf Alkohol reagiert und unter diesem Einfluss Straftaten begeht.“