Bad Berleburg. . Amtsgericht Bad Berleburg: Mann aus Erndtebrück (45) wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten, die das Amtsgericht Bad Berleburg zur Bewährung aussetzte, ist am Freitag ein 45-Jähriger Erndtebrücker verurteilt worden. Er musste sich des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung sowie Betrug verantworten. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro an einen Förderverein für kranke Kinder zahlen.

Die Verfahren

Das Gericht verband gleich drei Verfahren miteinander:
Im Juni vergangenen Jahres soll der Angeklagte sich eines Nachmittags im Stadtpark in Bad Berleburg einer Gruppe Jugendlicher aggressiv genähert und einem davon mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

In der folgenden Nacht gegen 2 Uhr soll der Angeklagte zwei Polizeibeamte mehrfach beleidigt und einen von ihnen körperlich angegriffen haben. Dies geschah, nachdem die Polizisten den Angeklagten in Gewahrsam genommen hatten – er war einem Platzverweis nicht nachgekommen. Der 45-jährige Vorbestrafte soll versucht haben, einem der Beamten die Finger umzudrehen und zwei Kopfstöße zu geben. Diese seien daneben gegangen. Außerdem soll er versucht haben, ihm vors Bein zu treten. Der Polizist soll oberflächliche Schürfwunden davongetragen haben.

Darüber hinaus klagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel den 45-Jährigen des Betruges an. Er soll im Zeitraum Mai bis Juni 2018 Leistungen in Höhe von rund 1000 Euro des Jobcenters in Anspruch genommen haben, obwohl ihm diese nicht mehr zugestanden haben sollen. Er soll zu diesem Zeitpunkt wieder in einem festen Arbeitsverhältnis gestanden haben.

Das sagt der Angeklagte

„Manches ist gerechtfertigt, manches nicht. Aber wie Sie wissen, lüge ich nie vor Gericht“, machte der Angeklagte deutlich, nachdem er die Anklageschrift hörte. Er beteuerte, niemanden im Stadtpark geschlagen zu haben und berichtete von dem Tag aus seiner Sichtweise:

„Meine Tochter rief mich weinend an. Sie wird von Mitschülern gemobbt und diese hatten sie in einem Drogerie-Markt in Bad Berleburg festgehalten. Dann habe ich sie dort abgeholt, ihre Mitschüler waren dann schon im Stadtpark. Als ich dort ankam, habe ich die Mitschüler meiner Tochter zur Rede gestellt und wurde natürlich auch lauter. Aber ich habe niemanden geschlagen und würde Kinder auch niemals anfassen!“

Bezüglich der Angriffe und Beleidigungen auf die Polizisten zeigte der Angeklagte sich vor Gericht nicht nur geständig, sondern auch reuig. „Das stimmt, ich war ziemlich betrunken. Einen Tag nach dem Vorfall war ich bei der Polizei, um mich zu entschuldigen. Ich habe dort sehr beschämt gesessen“, gab der Angeklagte zu.

Er verträgt keinen Schnaps

Er berichtete außerdem, dass er eigentlich keinen Schnaps vertrage. Das wisse er aus der Vergangenheit, doch er habe das wegen des Vorfalls seiner Tochter in dieser Nacht gebraucht. Bis 2011 hatte der Angeklagte seine letzte Haftstrafe wegen Körperverletzung abgesessen, danach ist er nicht wieder auf der Anklagebank gelandet – bis jetzt:

„Das gehört nicht mehr zu mir, das bin nicht mehr ich“, schämte sich der 45-Jährige. Eigentlich hatte er Richter Hoffmann vor neun Jahren versprochen, dass sie sich nie wieder vor Gericht treffen würden.

Das Fazit der Anklägerin

Anklägerin Hippenstiel war sich sicher, dass der Angeklagte innerhalb der neun Jahre enorm gereift sei, kaufte ihm seine Reue ab und gab ihm noch einen Tipp auf seinen weiteren Weg mit: „Sie fahren besser damit, wenn sie sich professionelle Hilfe für ihre Tochter holen, anstatt das alleine zu regeln.“

Das letzte Wort

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte ausdrücklich bei dem Polizisten, den er damals verletzt hatte. Den Vorwurf des Betrugs räumte der 45-Jährige ebenfalls vollumfänglich ein und will den Schaden beim Jobcenter begleichen. „Es tut mir leid, dass wir hier alle zusammenkommen mussten wegen meinem Blödsinn“, so der Angeklagte in seinem letzten Wort.