Bad Berleburg. Das Schöffengericht Bad Berleburg verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe. Seit seinem 14. Lebensjahr kämpft er mit seiner Drogensucht.

Das Verfahren gegen einen 24-Jährigen am Freitagmorgen vor dem Schöffengericht Bad Berleburg war ursprünglich für November 2019 angesetzt gewesen. Zu diesem Termin konnte der Angeklagte jedoch nicht erscheinen: Wegen einer Heroin-Überdosierung musste er auf einer Intensivstation im Krankenhaus behandelt werden.

Seit seinem 14. Lebensjahr ist der Berleburger immer wieder in Kontakt mit Drogen gekommen, zuerst mit Marihuana, nach dem plötzlichen Tod seines Vaters in 2011 auch mit Ecstasy, Kokain und Heroin. Auch in dem aktuellen Verfahren ging es um den unerlaubten Besitz von Drogen: Auf dem Schreibtisch in seiner Wohnung wurde im Dezember 2018 Heroin in nicht geringer Menge vorgefunden. Insgesamt über vier Gramm, die sich aus 1,8 Gramm reinem Heroin zusammensetzten und mit Paracetamol und Koffein gestreckt wurden. Am Ende verurteilte ihn das Schöffengericht deswegen zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe für einen Bewährungszeitraum von vier Jahren.

Das Geständnis

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„Zu dieser Zeit hatte ich keinen Substitutionsarzt und stand kurz vor der Entgiftung. Da habe ich mich vorübergehend selbst substituiert“, gestand der Angeklagte vor Gericht. Das Problem: Die Mischung aus Heroin, Paracetamol und Koffein entsprach rund 183 Konsumeinheiten. Das ergab ein späteres Gutachten des Landeskriminalamtes Düsseldorf. Auch hier nahm der heute 24-Jährige eine Überdosis zu sich, so dass ein Rettungswagen alarmiert wurde.

Die Suchtproblematik

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Nachdem der Angeklagte vergangenen November wieder einen Rückfall erlitten und auf der Intensivstation behandelt worden war, begab er sich erneut in eine vierwöchige Entgiftungskur, dieses Mal in der LWL-Klinik Warstein. „Seitdem habe ich nichts mehr konsumiert“, erklärte er, gab aber auch zu, dass sich seine Sucht zwischenzeitlich auf den Alkohol verlagert habe. In der Entgiftungskur habe er seine neue Freundin kennengelernt, mit der er jetzt zusammen eine Langzeittherapie anstrebe. Eine Kostenzusage dafür habe er bereits erhalten. „Ich komme ziemlich schlecht in Bad Berleburg klar, deswegen bin ich zu meiner Freundin nach Halver gezogen“, so der 24-Jährige. In seinem gewohnten Umfeld in seiner Heimatstadt haben ihn die Suchtproblematik und damit verbunden auch immer wieder Depressionen eingeholt.

Die Bewährungshilfe

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Reinhold Vater ist seit 2016 als Bewährungshelfer für den Angeklagten zuständig, nachdem dieser zu einer einjährigen Bewährungsstrafe nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Schon damals war er in einem Substitutionsprogramm, aus dem er zwischenzeitlich entlassen wurde, weil er eine Entgiftungskur in der LWL-Klinik Marsberg gegen ärztlichen Rat abgebrochen hatte. Von Mai bis September 2019 befand sich der Angeklagte schließlich in einer stationären Therapie, die ihm offenbar geholfen habe: „Er war sehr gut drauf und hat viel über sich und sein Leben nachgedacht. Das habe ich bis dahin noch nie so bei ihm erlebt“, sagte Reinhold Vater vor dem Schöffengericht. Doch die Sucht habe ihn immer wieder eingeholt.

Zuletzt habe sich der Angeklagte auch nicht mehr bei ihm oder der ambulanten Suchtberatung in Bad Berleburg gemeldet. Dafür solle er – zusammen mit seiner Freundin – Kontakt zu der Suchtberatung in Lüdenscheid aufgenommen haben. Davon habe Vater als zuständiger Bewährungshelfer jedoch erst zwei Tage vor der Verhandlung erfahren. „Ich habe große Bedenken, dass er die Dinge alleine regeln kann. Er braucht dringend Hilfe, um das alles zu organisieren. Wie es jetzt weitergeht, weiß ich nicht“, stellte Vater resigniert fest.

Das Urteil

Auch Richter Torsten Hoffmann machte in seiner Urteilsverkündung nochmal deutlich, dass es Sinn mache, jemanden an der Seite zu haben, der sich mit den Anträgen auf Entgiftungen und geeigneten Therapien auskenne. Die Bewährungsstrafe solle der Angeklagte als letzte Chance verstehen – sowohl juristisch als auch gesundheitlich. „Ich weiß nicht, wie oft sie so etwas noch überleben“, so Hoffmann.