Bad Berleburg. . Drogen, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Der Berleburger ist für sein aggressives Verhalten seit Jahren polizeibekannt.

Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Diebstahl, vorsätzliche Gefährdung im Straßenverkehr in Tateinheit mit Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: In gleich drei Anklagepunkten musste sich am Dienstagmittag ein 23-jähriger Industriemechaniker vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Weil er bereits mehrmals nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, fiel das Urteil dementsprechend hart aus: eine Geldstrafe in Höhe von 11.700 Euro (180 Tagessätze à 65 Euro) sowie ein sechsmonatiges Fahrverbot.

Das Geständnis

Sowohl den Besitz von Amphetaminen im Januar 2018 als auch den Diebstahl einer Taschenlampe in einem Discounter im April 2018 räumte der Angeklagte ein. Die Taschenlampe – im Wert von rund 10 Euro – wollte der 23-Jährige ursprünglich verkaufen, um sich davon weitere Drogen zu kaufen. Seit seinem 14. Lebensjahr ist der Angeklagte immer wieder in Kontakt mit Drogen gekommen, zuerst mit Marihuana, nach dem plötzlichen Tod seines Vaters in 2011 auch mit Ecstasy, Kokain und Heroin. Eine stationäre Suchttherapie im Zeitraum 2016/17 hat er kurz vor Ende abgebrochen.

Der Widerstand

Programm auf Fehmarn

Eine Therapie ist bereits beantragt. Der Angeklagte hat sich für ein Programm auf Fehmarn entschieden. Die Kostenzusage steht noch aus.

Den Vorfall im Juli 2018 hatte der Angeklagte jedoch anders in Erinnerung als in der Anklageschrift festgehalten. Er war mit einer kleinen Gruppe im Berleburger Stadtpark unterwegs, als Anwohner die Polizei riefen, weil sie befürchteten, dass die lautstarken Äußerungen der angetrunkenen Männer zu einer Schlägerei führen könnten. Die eingetroffenen Polizisten erteilten der Gruppe einen Platzverweis und ermahnten den Angeklagten, sich in seinem Zustand nicht wieder aufs Fahrrad zu setzen. Kurze Zeit später trafen die Beamten den 23-Jährigen jedoch ein paar Hundert Meter weiter auf seinem Fahrrad im Bereich der Limburgstraße an, wie er dem hinter ihm fahrenden Autofahrer den Mittelfinger zeigte und dabei auf die Gegenfahrbahn geriet. Als eine Polizistin den Angeklagten lautstark zum Anhalten aufforderte, stieg er schließlich vom Fahrrad ab. „Da er für sein aggressives Verhalten polizeibekannt ist, haben wir ihm erklärt, dass wir ihm Handschellen anlegen werden“, sagte der einsatzführende Polizist als Zeuge vor Gericht aus. Dagegen habe sich der Angeklagte massiv gewehrt, habe um sich geschlagen und getreten.

Daran konnte er sich jedoch nicht mehr genau erinnern: „Ich habe mich umgedreht und gefragt, was das soll. Ich fand’s überzogen, mir auf der Straße Handschellen anzulegen“, so der Angeklagte. Schließlich mussten ihn die Beamten auf der Motorhaube fixieren und nahmen in mit zur Wache. Eine dort veranlasste Blutalkoholprobe ergab einen Wert von 2,16 Promille. Da der Angeklagte behauptete, er wolle wieder mit dem Fahrrad nach Hause fahren, entschieden die Beamten, ihn in der Ausnüchterungszelle in Gewahrsam zu nehmen – wogegen der 23-Jährige wiederum heftigen Widerstand zeigte. Der Polizeibeamte packte ihn schließlich am Hals, um ihn nach weiteren Drogen durchsuchen zu können. Dabei soll der Angeklagte versucht haben, den Polizisten in die Hand zu beißen. Erinnern konnte er sich daran jedoch nicht.

Das Urteil

„Mir fehlt ein gewisses Maß an Reue; dass Sie sich nicht beim Polizeibeamten für ihr desolates Verhalten entschuldigt haben“, stellte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in ihrem abschließenden Plädoyer fest. Richter Torsten Hoffmann habe zwar „mit sich gerungen“, sich hier jedoch nochmal gegen eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. Der Angeklagte befinde sich in einem festen Arbeitsverhältnis und sei willig eine stationäre Therapie zu machen.