Bad Berleburg. Der Angeklagte finanzierte seine Drogensucht mit Diebstählen. Nun muss er ins Gefängnis – vielleicht rette ihm das sein Leben, so das Gericht.
Diebstähle in vier Fallen, darunter einer im Versuchsstadium und einer von nur geringwertigen Sachen, sowie unerlaubter Besitz von Waffen sind offenbar keine Seltenheit bei dem vorbestraften 30-jährigen Bad Berleburg, der sich wegen oben genannter Straftaten vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten musste. Das Urteil: 18 Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.
In Autos, Garagen und Geschäften eingebrochen
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Im Zeitraum März bis September diesen Jahres soll der Angeklagte in Siegen und Bad Berleburg aus Autos, Garagen und Geschäften Wertgegenstände entwendet haben.
Außerdem hatten Polizeibeamte im Juli diesen Jahres einen Schlagring in der Wohnung des Angeklagten gefunden, die sie im Rahmen einer anderen Strafsache durchsucht hatten.
Richter Torsten Hoffmann konfrontierte den 30-Jährigen mit den fünf verschiedenen Anklagepunkten – und der Mann auf der Anklagebank gestand jede einzelne. Warum er im März 2019 aus einem Pkw Geld in Höhe von 9,66 Euro gestohlen hatte, weiß er genau: „Da war ich auf Benzodiazepinen und habe gar nichts mehr mitgekriegt. Ich vertrage die Dinger einfach nicht. Von dem Geld wollte ich mir Heroin kaufen“, gestand der Angeklagte, der seit Jahren aufgrund seiner Drogensucht immer wieder zum Dieb wird.
Angeklagter nahm bis zu 15 Benzodiazepin-Präparate pro Tag
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0,7 bis 0,9 Gramm Heroin konsumiere er täglich, im Zeitraum März bis September, also im Zeitraum der Tatzeiten, habe er bis zu 15 Benzodiazepin-Präparate am Tag konsumiert.
„Da war ich dermaßen auf Heroin unterwegs“, lautete die Standard-Antwort des Angeklagten, wenn Richter Hoffmann ihn zu den Straftaten befragte. Den Schlagring hatte er laut eigener Aussage draußen gefunden und aus Deko-Zwecken in seiner Wohnung platziert: „Ich bin ja nicht gewalttätig“, so der Angeklagte. Erst im Januar wurde der 30-Jährige aus der Haft entlassen – die Rückfallgeschwindigkeit ist groß. Richter Hoffmann sieht eine Therapie als dringend notwendig: „Ich weiß nicht, wie lange Sie in diesem Zustand noch unter uns weilen.“
Bewährungshelfer um Geld angebettelt
Bewährungshelfer Reinhold Vater fand keine guten Worte für den Straftäter: „Ich beobachte eine absolut negative Prognose bei dem Angeklagten. Versuchte Therapien sind komplett in die Hose gegangen, weil er Termine nicht wahrnahm. Er kommt zwar ab und an in mein Büro – aber dann meistens nur, um nach Geld zu betteln. Ich sehe eine Inhaftierung als lebensverlängernde Maßnahme für den Angeklagten.“
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Da der 30-Jährige die Diebstähle begangen hatte, um seine Drogensucht zu finanzieren, wies das Amtsgericht ihm eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel weiß: „Das, was Sie machen, zeugt von enormer krimineller Energie und Qualität. Nur die Freiheitsstrafe rettet Ihnen das Leben.“