Bad Berleburg. . Der Angeklagte muss für sieben Monate ins Gefängnis, entschied am Dienstag das Amtsgericht Bad Berleburg. Seinen letzten Entzug hat er abgebrochen.
- 45-Jähriger begeht Diebstahl in mehreren Fällen
- Erst im April wurde der Mann vom Berleburger Amtsgericht zu 18 Monate Haft verurteilt
- Seine letzte Entzugs-Therapie hat er abgebrochen
„Die Drogen ziehen sich durch Ihr Bundeszentralregister“ – für Richter Torsten Hoffmann war es nicht die erste Begegnung mit dem 45-jährigen Angeklagten vor dem Berleburger Amtsgericht. Bereits im April war er wegen Diebstahls zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Gestern saß der Mann wieder auf der Anklagebank: wegen Diebstahl in mehreren Fällen.
Von der Polizei zu Hause überrascht
In einem Berleburger Supermarkt ließ er Schokolade mitgehen, in einem anderen Markt eine Flasche Wodka. Auch in einem Schuhgeschäft in der Innenstadt langte der Arbeitslose zu; die Sportschuhe wollte er gegen Bargeld eintauschen, um seine Drogensucht zu finanzieren. Allerdings überraschte ihn die Polizei in seinen eigenen vier Wänden, als er gerade Heroin konsumierte. Vor Gericht räumte der Beschuldigte auch seine Alkoholsucht ein, die Straftaten habe er alle in einem angetrunkenen Zustand begangen. Ein „Kurzschluss“.
Was Strafrichter Torsten Hoffmann ebenfalls störte war die Tatsache, dass der Mann nach seiner letzten Verurteilung eine Entgiftung und eine Therapie angetreten hatte, diese aber abbrach.
Verteidiger hat kein Patentrezept
Für die wiederholten Diebstähle verhängte das Amtsgericht gestern eine Haftstrafe von sieben Monaten; das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der 45-Jährige hatte sich übrigens einer Therapie in einer ehemaligen Entzugseinrichtung in Bad Berleburg unterzogen. Damit ist er in Wittgenstein hängen geblieben und immer wieder straffällig geworden. Auch der Einbruch in ein Elektrofachgeschäft an der Sählingstraße geht auf sein Konto. Ein Patentrezept für seinen Mandanten hatte Verteidiger Norbert Wickel in der Hauptverhandlung auch nicht. Er regte in seinem Plädoyer zumindest an, dem Drogenabhängigen aus der Haft heraus eine weitere Therapie zu ermöglichen.