Bad Berleburg. „Artenschutz und Tourismusförderung stehen nicht in meiner Aufgabenbeschreibung“, sagt der Nachlasspfleger des fürstlichen Hauses, Jochen König.
Um private Waldbesitzer vor Schälschäden durch Wisente zu schützen, kann es nur eine vorübergehende Gatterung geben, bis über die Zukunft der freilebenden Wildrinder entscheiden ist. Das hat die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am Mittwochabend in Schmallenberg klar gemacht. Ein schnelles Aus des Auswilderungsprojektes werde es mit ihr nicht geben. Wie steht es nun mit der Forderung, die Herde im bisherigen Projektgebiet - außerhalb des Hochsauerlandkreises in Bad Berleburg zu gattern?
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So lange der Erbschaftsstreit im ehemaligen Fürstenhaus Sayn-Wittgenstein-Berleburg schwelt, wird es nur eine Einzäunungslösung mit einem Großteil Staatswaldflächen im Hochsauerlandkreis geben können. Die Gründe erläutert Nachlasspfleger Jochen König im Gespräch mit der Redaktion: „Artenschutz und Tourismusförderung stehen nicht in meiner Aufgabenbeschreibung“, formuliert er deutlich. Er sei vom Nachlassgericht bestellt worden, um das Erbe zu erhalten und das Vermögen zu sichern. Dennoch habe man zugestimmt, die Flächen des ehemaligen Auswilderungsgeheges für eine Gatterung beizusteuern. „Wir wollen zu einer friedlichen Lösung des Konfliktes beitragen.“ Einer „großen Lösung“ ausschließlich auf Ländereien der Rentkammer, wie sie die Schmallenberger Projektgegner fordern, erteilt der Rechtsanwalt aus Duisburg eine klare Absage: „Ich kann da nicht mitspielen.“
Rentkammer meldet Schäden
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Jochen König kennt diese ursprünglichen Pläne eines Großgatters von 4300 Hektar. „Das wäre ein Strukturveränderung für ein Drittel Betriebes. Das ist nicht meine Aufgabe“, sagt König ganz deutlich und schiebt hinterher, dass er persönlich haftbar gemacht werde, wenn die Erbmasse Schaden nähme.
Das ist auch der Grund, warum die Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer inzwischen die Schälschäden an ihren Buchen beim Trägerverein des Wisentprojektes geltend macht. „Ich kann nicht sagen, ob es ein fünf- oder sechsstelliger Betrag sein wird“, erläutert der Nachlasspfleger. Es sei nicht einfach, genau festzustellen, wann die Buchen geschält worden sind. Der verstorbene Prinz Richard habe Schäden geduldet. Nach seinem Tod im März 2017 war aber nicht sofort ein Nachlasspfleger eingesetzt worden und es waren auch keine Schadensfeststellungen erfolgt, so dass man sich inzwischen auf einen Stichtag 1. Januar 2019 geeinigt habe. Die ab dieser Zeit entstandenen Schälschäden lassen sich zweifelsfrei Wisenten zuordnen und können deshalb nach den Regeln der Wildschadensregulierung pro Baum mit dem Schadensfonds abgerechnet werden.
Trägerverein zieht Bilanz
„Ich bin mit dem Verlauf der Veranstaltung in Schmallenberg zufrieden. Jede Seite hat ihre Sicht vortragen können“, sagt der Pressesprecher des Trägervereins des Auswilderungsprojektes, Dr. Michael Emmrich. Jetzt gehe es darum, eine Informationsveranstaltung in Bad Berleburg zu organisieren. Einen Termin gebe es noch nicht, weil dies vom Terminkalender der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser abhänge. Auch das genaue inhaltliche Konzept der Veranstaltung wird noch erarbeitet.
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Emmrich wiederholte noch einmal, dass der Trägerverein hinter dem ursprünglichen Kompromissvorschlag für ein Gatter auf 840 Hektar stehe. Wie man mit dem alternativen Vorschlag eines auf 505 Hektar verkleinerten eingezäunten Streifgebiets für die Wildrinder umgehen werde, müsse der Vorstand des Vereins noch entscheiden. „Da spielen mehrere Fragen eine Rolle“, sagt Emmrich und nennt zwei Beispiele: Was bedeutet das für den Artenschutz? Welche Bedeutung hat ein kleineres Gehege auf das Ziel der Auswilderung?
Koordinierungsgruppe tagt
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Das von der Ministerin Heinen-Esser gewünschte schnelle Treffen der Koordinierungsgruppe des Wisentprojektes wird laut Kreis Siegen-Wittgenstein „voraussichtlich Ende März“ stattfinden. Der Landrat Andreas Müller ist Vorsitzender dieser Lenkungsgruppe. Ob in diesem Gremium schon eine Entscheidung über Gattergrößen fällt, steht noch nicht fest. „Bisher fielen die Entscheidungen der Koordinierungsgruppe immer einvernehmlich aus, jedoch kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, wie die Entscheidung zum Thema Gatterung in der nächsten Sitzung ausfallen wird“, heißt es beim Kreis.