Bad Berleburg. Das Oberlandesgericht muss über die Erbansprüche des Sohnes und des Cousins von Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (†) entscheiden.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber stetig, heißt es in einem griechischen Sprichwort. Das gilt auch für das Oberlandesgericht Hamm, das aktuell über den Rechtsstreit um das „Fürstenerbe“ zu entscheiden hat.
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Neu ist, dass der mit dem Fall befasste 10. Zivilsenat jetzt einen nicht-öffentlichen Anhörungstermin am 9. Juli anberaumt hat. Dann werden die beiden beteiligten Seiten erneut Gelegenheit haben, ihre Argumente vorzubringen. Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichtes mitteilt, sei aber auch im Nachgang zur Anhörung nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen.
Seit 2017 schwelt der Erbstreit
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Der innerfamiliäre Rechtsstreit im Haus Sayn-Wittgenstein-Berleburg dauert dann bereits gut eineinhalb Jahre. Entbrannt ist er nach dem Tode von Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg († 2017) zwischen dessen Sohn und einem Cousin des Verstorbenen. In einer ersten Instanz war vor dem Landwirtschaftsgericht Bad Berleburg im Verfahren um die Erteilung eines Erbscheins und die „Hofnachfolge“ eine erste Entscheidung zu Gunsten des Sohnes Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (51) getroffen worden.
Erste Entscheidung fiel zugunsten des Sohnes aus
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Die Anhörung war im März, die Entscheidung erging dann schriftlich Ende April, Anfang Mai 2019. Der unterlegene Kläger, Ludwig Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (77), war daraufhin mit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung vor das Oberlandesgericht Hamm gezogen.
Bis in den Dezember vergangenen Jahres hatten die beiden Parteien Zeit für weitere Stellungnahmen. Jetzt treffen sich Anwälte und Familienangehörige nun also erneut - diesmal vor Gericht in Hamm.