Bad Berleburg/Schmallenberg. Die Beziehung zwischen dem Schmallenberger und der Laaspherin basierte auf Sex. Doch im Juni 2018 ging der 23-Jährige in einem Waldstück zu weit.
Eine zu Anfang einvernehmliche Sex-Beziehung bringt jetzt für einen 23-jährigen Schmallenberger schwere Folgen mit sich: Er musste sich vor dem Schöffengericht Bad Berleburg wegen eines sexuellen Übergriffs verantworten – und erhielt eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er seinem 19-jährigen Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zahlen.
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Die Vorwürfe die Staatsanwalt Dennis Lotz vertrug, hatten es in sich: Der Angeklagte soll die 19-jährige Bad Laaspherin, die als Zeugin und Nebenklägerin zu der Gerichtsverhandlung erschienen war, im Juni 2018 in seinem Auto in einem Waldstück bei Sassenhausen zu sexuellen Handlungen gedrängt haben. Dabei soll er sie mehrfach zu oraler und manueller Befriedigung aufgefordert und sie an ihren Brüsten und im Genitalbereich berührt haben.
Angeklagter lässt zunächst alle Vorwürfe abstreiten
Zu diesen Vorwürfen äußerte sich der Mann auf der Anklagebank zunächst nicht. Verteidiger Marcel Tomczak übernahm das Reden für seinen Mandanten: „Er bestreitet es, sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, die nicht einvernehmlich gewesen sind.“
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Auch zur Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin machte Tomczak Angaben: Der 23-Jährige und die 19-Jährige sollen sich auf einer Dating-Plattform im Internet kennengelernt und in der Folge eine circa anderthalbjährige Beziehung geführt haben, die lediglich auf Sex basierte. „Wir sind meistens in den Wald gefahren und hatten dort Sex. Etwa vier mal im Monat. Wir sind nie ins Kino gegangen oder so. Es ging nur um Sex“, erinnerte sich der angeklagte Schmallenberger. Nach dem Vorfall im Juni 2018 soll die Beziehung dann abrupt zu Ende gewesen sein, es habe kein Kontakt mehr stattgefunden.
Erst Erinnerungslücken, dann Geständnis
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Auf konkrete Fragen des Vorsitzenden Richters Torsten Hoffmann zum angeklagten Vorfall und dazu, ob sich die 19-Jährige gegen das Verhalten des Angeklagten gewehrt habe, konnte der Angeklagte nur eine ausweichende Antwort geben: „Ich weiß es nicht mehr. Ich kann mich nicht mehr erinnern“, hieß es immer wieder.
Dann folgte der Durchbruch in einer Sitzungsunterbrechung: Nach einer einstündigen Rechtsbesprechung zwischen dem Gericht, dem Anklagevertreter, der Nebenklagevertreterin und dem Verteidiger wurde dem Angeklagten deutlich gemacht, dass ein Geständnis eine strafmildernde Wirkung haben könne. Hintergrund war auch, dass es eine eindeutige Spurenlage an einem T-Shirt des Opfers gab. „Mein Mandant räumt den Tatvorwurf aus der Anklage ein“, hieß es dann von Seiten der Anklagebank.
Aussage des Opfers wird verlesen
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Die Nebenklägerin musste vor Gericht nicht aussagen, doch Richter Hoffmann gab den Anwesenden Einblick in die Aussage, die sie bei einer polizeilichen Vernehmung gemacht hatte. „Er hat mich angefasst. Ich habe seine Hände weggeschoben. Ich habe meine komplette Kraft eingesetzt. Gesprochen haben wir dabei nicht. Irgendwann habe ich angefangen zu weinen. Als er sich wieder angezogen hatte, entschuldigte er sich mehrfach bei mir“, so die Aussage der 19-Jährigen.
„Sie haben das Vertrauensverhältnis zu der Nebenklägerin ausgenutzt“, hielt Staatsanwalt Lotz dem Angeklagten in seinem Plädoyer vor. Richter Hoffmann dankte dem Angeklagten zuletzt: „Sie haben der Zeugin mit ihrem Geständnis eine sehr belastende Aussage erspart.“