Bad Berleburg. Italiener hat Probleme mit dem Job und der Sprache. Daraus wird ein Betrugsverfahren, dass jetzt vor dem Amtsgericht endete.

Gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro hat das Amtsgericht Bad Berleburg das Verfahren gegen einen 45-jährigen Mann eingestellt, der wegen Betruges angeklagt war. Der Mann hatte zu unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 858,38 Euro bezogen, weil er den Antritt einer neuen Stelle nicht umgehend beim Arbeitsamt gemeldet hatte.

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Hintergrund sind wohl auch Sprachprobleme. Der in Neapel geborene Mann lebt seit 2017 in Bad Berleburg, kann aber nach wie vor kein Deutsch. Deshalb war eine vereidigte Simultanübersetzerin an seiner Seite. Auf die Frage von Richter Torsten Hoffmann, ob er denn bereits Sprachkurse absolviert habe, antwortet der Angeklagte, dass dies wegen seiner Jobs bislang nicht geklappt habe. Darauf hin entgegnete der Richter: „Es würde aber Sinn machen, um solche Missverständnisse zu vermeiden.“

Sprachbarriere ist ein Problem

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In Bad Berleburg hat er zunächst als Reinigungskraft gearbeitet. Diesen Job verlor er allerdings. Die Agentur für Arbeit bat den Mann daraufhin bei einem anderen Unternehmen auf Probe zu arbeiten. Diesen Job erhielt der 45-jährige aber dann doch nicht und wurde erneut arbeitslos.

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Im Mai 2019 erhielt er einen Job bei einem Industrieunternehmen, bei dem er auch heute noch arbeitet. Allerdings meldete er dies erst sechs Wochen später bei der Agentur für Arbeit. Auf die Frage der Anklagevertreterin Judith Hippenstiel, warum er das erst verspätet gemeldet habe, antwortete der Angeklagte: „In Italien läuft das anders. Jetzt kenn ich das.“

Schaden ist fast ausgeglichen

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Zu Gunsten des Angeklagten sprach auch, dass er bereits eine Großteil der Summe in Raten an die Arbeitsagentur zurückgezahlt hat. Allerdings machte Judith Hippenstiel dem Mann noch einmal ganz deutlich, dass die Rückzahlung einer Schuld und die Geldbuße von 300 Euro für die Straftat „zwei unterschiedliche Paar Schuhe“ sind. Sollte der Mann die 300 Euro, für die er Ratenzahlung beantragt hatte, nicht zahlen, werde das Verfahren wieder aufgenommen.