Bad Berleburg. Der Fall hat bundesweit für Furore gesorgt. Die Behörden zerschlugen eine Ring von „Böller-Fans“. Zwei Männer stammen aus Bad Berleburg.

Etwas mehr als ein Jahr sind seit der großen, zweitägigen bundesweiten Razzia vergangen. Damals wurden am 5. und 6. Dezember 2018 insgesamt 53 Objekte in Bad Berleburg und anderen Orten von Fahndern des Zolls und der Polizei durchsucht und unter anderem 315 Kilogramm Explosivstoffe sichergestellt – 60 Kilogramm allein in Bad Berleburg. Demnächst stehen zwei Tatverdächtige aus Wittgenstein in Bad Berleburg vor Gericht. Das erläutert der Sprecher des Landgerichtes Dr. Sebastian Merk auf Anfrage.

Der Hauptangeklagte muss sich am 21. Februar vor dem Schöffengericht in Bad Berleburg verantworten. Sein Mittäter steht bereits am 7. Februar vor dem Amtsgericht.

Keine kleine Ordnungswidrigkeit

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Merk zitierte gegenüber dieser Redaktion aus der Anklageschrift, die die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft Köln verfasst und bereits am 23. Mai versandt hatte. Konkret wird dem Hauptangeklagten ein Verstoß gegen die Paragrafen 15 und 27,1 Sprenggesetz vorgeworfen. Damit ist er angeklagt, explosionsgefährliche Stoffe nach Deutschland eingeführt bzw. aus dem Ausland bestellt zu haben und damit umgegangen zu sein, ohne eine behördliche Erlaubnis und einen notwendigen Nachweis der Sachkunde zu erbringen. Im Grunde handelt es sich zwar um Ordnungswidrigkeiten, aber die Menge der sichergestellten Beweisstücke macht den Fall besonders.

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Insgesamt waren allein in zwei Bad Berleburger Verstecken 60 Kilogramm explosiver Stoffe gefunden worden, so Merk. Insgesamt seien es 634 pyrotechnische Objekte gewesen. Dabei habe es sich laut Anklageschrift auch um teilweise besonders gefährliche Objekte der höchsten Kategorien F3 und F4 gehandelt. Hinzu kommt der Besitz von Chemikalien, mit denen sich explosionsfähige Stoffe herstellen lassen.

Bis zu drei Jahre Haft möglich

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Ein Fall für das Schöffengericht ist es deshalb, weil die Strafandrohung über das Maß von zwei Jahren Haft hinaus geht. „Die Bandbreite in der Strafandrohung ist groß, sie reicht von einer Geldstrafe bis zu einer dreijährigen Haftstrafe“, erläutert Dr. Merk.

Den Mittäter erwartet ein gesondertes Verfahren vor dem Amtsgericht, weil das zu erwartende Strafmaß im Falle einer Verurteilung geringer ausfällt.