Bad Laasphe/Bad Berleburg. Der Mann aus Bad Laasphe soll Dienstwagen und Diensthandy nach seiner Kündigung behalten haben. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.
Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte am Dienstag einen 31-Jährigen Bad Laaspher wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro. Laut Anklageschrift soll der Mann Ende Juli 2019 sowohl seinen Dienstwagen als auch sein Diensthandy einbehalten haben, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt sein Arbeitgeber bereits gekündigt hatte. Der Mann soll das elektronische Fahrtenbuch des Leasing-Fahrzeugs sogar abgeklemmt haben, um eine Ortung zu verhindern.
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Im August sei das Auto schließlich in Banfe gefunden worden. Sowohl den Original-Autoschlüssel als auch das Diensthandy habe der Angeklagte bis heute nicht zurückgegeben, so ein Zeuge vor Gericht.
Gegen den 31-Jährigen, der nicht zu seiner Verhandlung gekommen war, wurde ein Strafbefehl erlassen. Gegen diesen kann er innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.