Bad Berleburg. . Die Kriminalpolizei Bad Berleburg ermittelt gegen einen ehemaligen Arzt der Helios-Klinik Bad Berleburg wegen „sexueller Übergriffe“ auf Mitarbeiter.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Kriminalpolizei Bad Berleburg ermittelt gegen einen inzwischen entlassenen leitenden Arzt des Bad Berleburger Krankenhauses. Ihm werden „sexuelle Übergriffe auf Mitarbeiter“ vorgeworfen. In dem Vorwurf ist ausdrücklich von mehreren möglichen Geschädigten die Rede.

Mehrere Geschädigte

Der Gesundheitskonzern Helios hat sich inzwischen von dem Mediziner getrennt. Der Siegener Staatsanwalt Rainer Hoppmann bestätigte das Ermittlungsverfahren – und dass es nach ersten Erkenntnissen auch mehrere Geschädigte gebe.

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Laut dem Leiter des Bad Berleburger Kriminalkommissariats, Roland Höse, ermittelt die Polizei bereits seit kurz vor Weihnachten. Zu diesem Zeitpunkt haben mehrere Mitarbeiter des Akutkrankenhauses Anzeige gegen den Arzt erstattet. „Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“, sagt Roland Höse und verweist darauf, dass noch Aussagen von Geschädigten aufgenommen werden. Mehr will Höse mit Blick auf die ohnehin schwierige Situation der Geschädigten, aber auch mit Blick auf den Tatverdächtigen nicht sagen.

Interne Aufarbeitung bei Helios

Für den Helios-Konzern erläutert dessen Sprecherin Antje Gröpl für den Standort Bad Berleburg, dass der Mitarbeiter sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst freigestellt worden sei. „Die Klinikleitung mit dem Ärztlichen Direktor Dr. Frank Melz, der Verwaltungsleiterin Sabine Braun und Pflegedirektor Martin Endres hat die Vorfälle aufgearbeitet und mit allen Beteiligten gesprochen.“

Im Anschluss an diese Gespräche wurde das Arbeitsverhältnis mit dem Arzt gekündigt. Gröpl verweist darauf, dass dies keine Vorverurteilung eines Beschuldigten sei, aber durch die Vorwürfe sei „das Vertrauensverhältnis beschädigt gewesen. Außerdem erfordert die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern diesen Schritt“.

Interessant in Zusammenhang mit den Ermittlung ist, dass die Staatsanwaltschaft von „Sexuellen Übergriffen“ spricht. Der Tatvorwurf wird erst dann konkretisiert, wenn die polizeilichen und Staatsanwaltlichen Ermittlungen abgeschlossen sind.

Unabhängig von dessen Ausgang wird automatisch auch die Ärztekammer über die Einleitung eines Strafverfahrens informiert. Ärzte unterliegen neben dem Strafrecht auch einem Berufsrecht, wie Volker Heiliger von der Ärztekammer Westfalen-Lippe erläutert. Die Ärztekammer wartet dabei das Ergebnis eines Strafverfahrens ab und die Rechtsabteilung prüft dann, ob die Vergehen eines Mediziners beispielsweise dem Ansehen der Ärzteschaft schaden.

Ärztekammer wird informiert

Der Fall wird dann vom Präsidium der Ärztekammer beraten und entschieden. Die Ärztekammer kann Rügen aussprechen und Vergehen auch mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro belegen. Die ärztliche Zulassung entziehen kann die Ärztekammer aber nicht. Das ist Sache der Bezirksregierung, die aber auf Hinweis der Ärztekammer eine solche Entscheidung prüfen kann.

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