Hamm. “Vitalisierend, erfrischend und isotonisch“ - so hat die Warsteiner Brauerei sein alkoholfreies Bier beworben. Ein Gericht hat am Dienstag entschieden, dass der Slogan gegen EU-Recht verstößt. Wer sein Produkt “vitalisierend“ nennt, müsse erklären, wie es die Gesundheit verbessert.

Schlappe vor Gericht für die Warsteiner Brauerei: Das Unternehmen darf sein alkoholfreies Bier nicht als "vitalisierend" bewerben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Brauerei aus dem Kreis Soest hatte das Produkt als vitalisierend, erfrischend und isotonisch beworben. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen eine EU-Richtlinie und bemängelten, dass der Werbeaussage keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt worden sei (Az.: 4 U 19/14).

Die Richtlinie schreibt das bei Lebensmitteln mit Gesundheitsbezug aber vor. Dem Verbraucher würde das Adjektiv "vitalisierend" eine Verbesserung der Gesundheit signalisieren. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Arnsberg aus der ersten Instanz auf, ließ aber Revision zu, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Geklagt hatte ein Verbraucher-Schutzverband aus München.

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Warsteiner erwägt, gegen das Urteil vorzugehen

Warsteiner hatte das Wort "vitalisierend" als Wortspiel mit dem Vornamen des Boxers Vitali Klitschko dargestellt, der auf dem Plakat zu sehen war. "Wir haben bereits vor dem Rechtsstreit die Werbung umgestellt, weil das Ende des Werbevertrages mit Vitali Klitschko absehbar war", sagte eine Brauerei-Sprecherin nach dem Urteil. "Damit war ja dann auch der Gag des Wortspiels weg."

Dennoch habe man das Verfahren durchgezogen, weil es um die für die gesamte Lebensmittel-Branche interessante Frage ginge, womit man werben dürfe und womit nicht. Ob die Brauerei das Urteil akzeptiert, sei noch nicht entschieden. (dpa)