Sundern. . Zu einer Haftstrafe von 16 Monaten wurde ein 42-jähriger Mann aus Sundern wegen siebenfachen Betrugs verurteilt. Zusätzlich muss er 1500 Euro an die Staatskasse zahlen. Vor Gericht hatte er sich “mehrfach in Widersprüche verstrickt und eine riesige Verschleierungstaktik praktiziert“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

„Sie haben hier vor Gericht ein großes Lügengebäude errichtet, haben sich mehrfach in Widersprüche verstrickt und eine riesige Verschleierungstaktik praktiziert“, so die Richterin in ihrer langen und präzise vorgetragenen Urteilsbegründung im Betrugsprozess gegen einen Sunderner.

Der 42-jährige Frührentner wollte ein Café eröffnen, dessen nötige Umbaumaßnahmen angeblich von seinem in den USA lebenden Bruder finanziert werden sollten. Er selber war wegen seiner desolaten finanziellen Situation dazu nicht in der Lage. Der Sunderner ließ die Renovierungsarbeiten von Handwerkern erledigen und konnte die relativ hohen Rechnungen – jeweils zwischen 13 000 und 19 000 Euro nicht begleichen. Eine für ihn arbeitende Anwältin ging ebenfalls leer aus.

Recherchen bei der Deutschen Bank

Vor Gericht bestritt der Angeklagte in den sechs Verhandlungstagen bis zum Schluss, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben. Er sei davon ausgegangen, dass er mit den von seinem Bruder zur Verfügung gestellten 250 000 Euro alles hätte bezahlen können. Zunächst hatte er ausgesagt, er habe selbst über das Geld verfügen können, später gab er an, es sei ein Verwalter zwischengeschaltet gewesen, der die Rechnungen nicht bezahlt habe. Diesen habe sein Bruder, der in Dallas lebt, auf Mallorca kennengelernt und ihn mit der Überwachung des Geldes beauftragt. Seltsam auch, dass weder der Verwalter noch der Angeklagte selbst die Bankverbindungen benennen konnten.

Das Gericht veranlasste auf Antrag der Verteidigung Recherchen bei der Deutschen Bank, um das Konto ausfindig zu machen. Man erhielt aus der Firmenzentrale die Auskunft, dass ein Konto auf den Namen des Bruders des Angeklagten in Deutschland nicht vorhanden sei. Eine weitere Recherche bei allen deutschen Banken verlief ebenfalls negativ. Ein weiterer Versuch des Frührentners möglichst ungeschoren davon zu kommen, war, sich schuldunfähig oder zumindest verminderte Schuldfähigkeit attestieren zu lassen. Auch das ging schief, denn ein Sachverständiger bescheinigte dem Mann die volle Schuldfähigkeit.

Urkundenfälschung und Betrug in sieben Fällen

Der Staatsanwalt beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten zur Bewährung. Eine Geldstrafe komme nicht in Frage, denn der Sunderner habe bewusst getäuscht und geschädigt und sei einschlägig vorbestraft. Bewährung befürworte er nur, weil seine letzte Verurteilung schon etwas länger zurück liege. Dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch folgte die Richterin nicht. Sie verurteilte den Angeklagten wegen Urkundenfälschung und Betrug in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden.

Wegen mehrerer Widersprüche sah sie den 42-Jährigen als unglaubwürdig an. Er habe nicht blauäugig gehandelt, sondern vorsätzlich. Die Gelder für die Leistungen der Anwältin und der Handwerker haben nie zur Verfügung gestanden. „Es gibt nichts, was zu Gunsten des Angeklagten spricht“, so die Vorsitzende, die zur Auflage machte, jeden Wohnungswechsel anzuzeigen und 1500 Euro an die Staatskasse zu zahlen.