Lendringsen/Arnsberg. .
Vor zwei Jahren überfielen sie den Kiosk am Bieberberg. Die beiden Frauen (31 und 28 Jahre alt) erbeuteten dabei 800 Euro. Die zweite Große Strafkammer am Landgericht Arnsberg verurteilte sie deswegen jeweils zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Ein zu mildes Urteil, fand die Staatsanwaltschaft. Sie ging in Revision und bekam Recht. Beide Frauen müssen nun doch hinter Gitter.
Die Vorgeschichte: Im Januar 2010 trafen sich die Frauen in der Wohnung der 28-Jährigen. Sie tranken Sekt und redeten über Geldsorgen. Zunächst scherzhaft sagten sie, dass sie den Kiosk überfallen sollten. Die Sektflasche leerte sich, und aus Spaß wurde Ernst.
Sie besorgten aus einem Altkleidersack Jacken, Schals und Handschuhe, um sich zu maskieren. Aus der Küche nahmen sie ein Steakmesser und fuhren mit dem Auto zu dem Kiosk. Sie warteten, bis der letzte Kunde ging. Dann bedrohte die 28-Jährige die Verkäuferin im Kiosk mit dem Messer, hielt es ihr an die Kehle und zwang sie, die Kasse zu öffnen. Dabei schnitt sich die 48-jährige Verkäuferin in die Hände, als sie das Messer in Todesangst von ihrem Hals wegreißen wollte. Die 31-Jährige stand unterdessen an der Tür Schmiere. Kameras zeichneten die Tat auf, wodurch die Polizei die Frauen später identifizieren konnte.
Daraufhin verurteilte das Landgericht Arnsberg die Räuberinnen zu einer Bewährungsstrafe. Zu Gunsten der beiden Angeklagten berücksichtigten die Richter, dass sie mehrere Kinder hätten und bereit seien, Schmerzensgeld zu zahlen. Darüber hinaus handele es sich um einen minderschweren Fall, weil die Geldsorgen, also eine Notsituation, sie zu dieser spontanen Tat getrieben hätten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe hob das Urteil aber auf und gab den Fall an die sechste Große Strafkammer in Arnsberg zurück. Der BGH monierte das Strafmaß. Im zweiten Anlauf kam die Große Strafkammer gestern tatsächlich zu einem anderen Urteil.
„Wer kleine Kinder hat, der sollte ein Vorbild sein und sich überlegen, was er macht“, sagte Richter Klaus-Peter Teipel. Die 31-Jährige wurde zu drei Jahren und sechs Monaten und die 28-Jährige zu drei Jahren verurteilt – dieses Mal nicht auf Bewährung. Zugute hielt das Gericht der jüngeren Frau, dass sie bereits Schmerzensgeld an die 48-jährige Verkäuferin und Schadensersatz an den Kiosk-Besitzer gezahlt hat. Allerdings sind beide Frauen auch nach der Tat noch durch Diebstahl, Betrug und Drogenhandel aufgefallen. Diese Delikte verlängerten die Haft.
Ihr Opfer leidet weiter unter Panikattacken und Schlaflosigkeit. Die Frau verlor deswegen ihren Job.