Arnsberg. Wie schon bei seinem Prozess vor dem Amtsgericht Anfang Mai kam es auch jetzt wieder zu einem lautstarken Palaver: Diesmal aber nicht vom Angeklagten, sondern von dessen Ehefrau, die ihren Mann auf der Anklagebank mit geradezu ohrenbetäubender Lautstärke anschrie.

Doch was sie ihm letztlich alles vorhielt, war wegen der sich überschlagenden Stimme, gepaart mit heftigem Weinen, nicht deutlich zu verstehen. Nur soviel: „Von was ­sollen wir leben? Ich will sterben!“ Die Frau jedenfalls war absolut nicht mehr zu beruhigen und verließ - nach mehrfachen Ermahnungen der Richterin - gestützt von ­Familienmitgliedern den Gerichtssaal. Ihr Mann, ein 33-jähriger ­Kosovare und selbstständiger Schrotthändler, musste sich wegen Betruges verantworten.

In dem zuvor genannten Prozess im Mai, in dem er wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung angeklagt gewesen war, hatte er die Söhne eines gegen ihn aussagenden Zeugen des Einbruchs­diebstahls in seine Wohnung bezichtigt und Gericht und Staatsanwaltschaft offenbart, dass diese ihm Schmuck im Wert von immerhin 20.000 Euro gestohlen hätten.

Staatsanwalt reagiert schnell

Diese Aussage des 33-Jährigen, der für seine sechsköpfige Familie Hartz IV-Bezüge erhielt, ließ den Staatsanwalt hellhörig werden. Dieser nahm Ermittlungen auf, die schließlich zur Betrugsanzeige führten. Weil der Kosovare als Hartz IV-Empfänger den Besitz des wert­vollen Schmucks hätte angeben müssen. Schließlich sei so dem Staat von Februar 2008 bis etwa Mitte 2009 ein Schaden von 24.865 Euro entstanden.

Bei einem vorangegangenen Ermittlungsverfahren hatte der vorbestrafte Mann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Auch, weil er glaubte, wegen der ausgesprochenen Höhe der Tagessätze abgeschoben zu werden.

Sein Verteidiger machte ihm jedoch deutlich, dass er nach Rücknahme des Einspruches bei einer Geldstrafe von 450 Euro (30 Tagessätze wegen Beleidigung) ausländerrechtlich nicht tangiert und bei einem solchen Strafmaß auch nicht abgeschoben werde.

Das nun zur Debatte stehende Verfahren wegen Betruges wurde schließlich vom Gericht vorläufig - gegen Zahlung von 3000 Euro an die Staatskasse - eingestellt. Zuvor hatte der Angeklagte Staatsanwalt und Richterin um Mitleid mit seinen Kindern gebeten. „Was ist, wenn sie verhungern?“ Die vorläufige Einstellung des Verfahrens wurde von Prozessbeobachtern als ein sehr großes Entgegenkommen des Gerichts gewertet.