Amecke/Berlin. Die Helma Ferienimmobilien GmbH lässt nicht locker: Sie hat jetzt bei der Stadt Sundern eine Anfrage zur Bebauung und erste Pläne eingereicht.
Eine Woche nach dem Sonderrat zum Thema Ferienpark Amecke hat sich am vergangenen Freitag die Helma Ferienimmobilien GmbH aus Berlin bei der Stadt Sundern gemeldet. Dabei wurde im Rathaus ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Bau in Amecke abgegeben. Das bestätigte Bürgermeister Ralph Brodel am Abend.
Die Frage, die die Architektin Katja Steiger vom Architekturbüro Staehr und Partner aus Berlin stellt, beinhaltet den Kern der jetzigen Diskussion um den Bebauungsplan A 26 für Besitzerin Helma: „Ist die Errichtung eines Ferienparks mit bis zu 350 Ferienhäusern mit einer Wohnfläche zwischen 36 qm, 51 qm, 65 qm und 76 qm sowie mit einer geplanten Gesamtgrundfläche von ca. 34.600 qm gemäß beigefügtem Bebauungskonzept zulässig?“ Mit der Abgabe dieser Anfrage dreht die Helma GmbH den Spieß um: Denn bisher hatte die Stadt jeglichen Kontakt mit dem Berliner Tochterunternehmen der Helma AG verweigert (unsere Zeitung berichtete mehrfach).
Auch interessant
FDP kritisiert Bürgermeister
Gerade in diesem Punkte hatte im Nachklang der Sonderratssitzung am Gründonnerstag die FDP-Fraktion nochmals klargestellt, dass auch sie „gegen einen Riesenferienpark, wie er am Sorpesee entstehen könnte“, sei. Aber Rüdiger Laufmöller schreibt dazu weiter: „Allerdings befürchten wir hohe Schadensersatzforderungen seitens der Helma Ferienimmobilien GmbH, die das Gelände im Vertrauen auf den bestehenden Bebauungsplan erworben hat. Hier kann man der Helma zunächst keine Vorwürfe machen. Wohl aber dem Bürgermeister, der drei Gesprächsangebote nicht beantwortet hat. Hier hätte man erst einmal in Erfahrung bringen können, was die genauen Pläne der Entwickler sind.“
Schaden abwenden
Die FDP hatte gegen die nun beschlossene Vorgehensweise (Aufhebung des Bebauungsplanes A 26, Neuaufstellung und Veränderungssperre) gestimmt: „Weil hier nicht absehbarer finanzieller Schaden auf die Stadt zukommen kann. Aus diesem Grunde hat sie auch eine namentliche Abstimmung gefordert“, so Rüdiger Laufmöller.
Ähnliche Befürchtungen gab es auch vom fraktionslosen Ratsmitglied Klaus Tolle: „Das ist ein
vollkommener Vertrauensbruch. Es ist von einer erheblichen Schadensersatzklage auszugehen ca. grobgerechnete 1,5 Mio Euro einschließlich der mindestens anteiligen Anschlussgebühren von ca. 500.000 Euro. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Teil der Kaufsumme sich in geleistete Planungen aufteilt“, mahne Tolle. Er forderte zunächst eine lückenlose Aufklärung, was wann passiert sei. Vor allem im Hinblick auf die Mail eines Helma-Projektplaners, der sich bereits am 2. Dezember 2019 nach der Rechtskraft des B-Planes bei der Stadt Sundern erkundigt hatte. Bürgermeister Ralph Brodel erklärte im Sonderrat, dass der Projektentwickler damals auf die Website der Stadt verwiesen wurde.
Auch interessant
Rechtliche Mittel ausschöpfen
In einer Mail vom 7. April zeigt der Travemünder Rechtsanwalt Ulf Freiherr von Dankelmann, der für die Helma tätig ist, die Brisanz des da noch ausstehenden Beschlusses auf: Für den Fall, dass Stadt und Rat „alle planungsrechtlichen Register“ ziehen sollten, kündigt er weitere Schritte an: „Abgesehen davon, dass damit die Grundlage für die angefochtenen Beitragsbescheide entfallen würde, müßte und wird Helma alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den B-Plan in seiner jetzigen Form aufrecht zu erhalten und wirtschaftlichen Schaden vom eigenen Unternehmen fernzuhalten. Ich weise darauf hin, dass Helma die Grundstücke im Vertrauen auf die Geltung des B-Plans aus dem Jahr 2009 erworben und außer der Zahlung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten bereits erhebliche Entwicklungskosten investiert hat.“
Auch interessant
Eingeschossig geplant
Im Schreiben der Berliner Architektin wird auf diesen Passus verwiesen. Neben einem zentralen Rezeptionsgebäude auf der Fläche zehn Ferienhäuser vom Haustyp „Mini“ (zwei Personen), 140 Ferienhäuser „Medium“, (zwei bis vier Personen), ca. 100 Ferienhäuser vom Haustyp „Maxi“ (vier Personen) und ca. 100 Ferienhäuser „Maxiplus“, (vier bis sechs Personen), alle Typen sind in aufgeständerter Holzbauweise vorgesehen. „Mit diesen Planungen wurde bereits im vergangenen Jahr begonnen. Einen ernsthaften Verhandlungsspielraum hat es daher von vorneherein nicht gegeben“, urteilt Bürgermeister Ralph Brodel.
Die Antwort an die Helma: Aufgrund der Beschlüsse des Rates am 9. April – und hier insbesondere der Veränderungssperre – die am 18. April veröffentlicht wurden, wird die Anfrage abgelehnt werden. „Dies gilt bis zur Schaffung neuen Planungsrechtes.“
Ältestenrat tagt
Schon am Montagabend tagt im Rathaus erneut der Ältestenrat. Sicherlich werden wohl die juristischen Auswirkungen der Post aus Berlin im Mittelpunkt stehen.
Auch interessant