Sundern. Spannende Frage heute am Verwaltungsgericht Arnsberg: Bekommt die Stadt Sundern ihre Anschlussgebühren für den Ferienpark Amecke?
Der Gebührenbescheid für den Ferienpark Amecke beschäftigte heute Abend den Betriebsausschuss der Stadt Sundern. Und er wird am morgigen Freitag auch das Verwaltungsgericht in Arnsberg beschäftigen: „Ich bin bei bei dem Erörterungstermin guter Hoffnung“, so heute Hans-Walter Becker, kaufmännischer Bereichsleiter der Stadtwerke Sundern.
Aber von vorn: Der Gebührenbescheid der Stadtwerke Sundern war bereits im Juni 2017 an die holländische Investorengesellschaft stepinvest gegangen, in der Höhe von 2,1 Millionen Euro für die Anschlüsse für Kanal und Wasser bis zum Ferienpark-Gelände in Amecke. Hintergrund der Forderung: Es gehe nicht an, so die Leitung der Stadtwerke Sundern damals, dass Investoren von den Anschlussgebühren (Wasser und Kanal) befreit würden. Dies hatte aber seinerzeit der Rat so entschieden, der Beschluss wurde gekippt und neu gefasst.
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Reaktion aus Holland
Die Reaktion auf den ins Haus flatternden Bescheid bei stepinvest: Ein Widerspruche gegen die Stadt
Sundern beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Seitdem liegt das Verfahren dort und wurde noch nicht verhandelt. Allerdings sorgte der Rat in Sundern 2018 - auf Anregung des Gerichts - dafür, dass die Vollziehung der Beiträge ausgesetzt wurde. Im September 2019, als hinter den Kulissen schon die Manager der Neubesitzer von der Helma AG mit Vertretern der stepinvest verhandelten, ging man bei der Stadt Sundern von einem Verfahren Anfang bis Mitte 2020 am Verwaltungsgericht Arnsberg aus.
Die Sachlage hat sich nun gedreht: Fragte man sich, als der Belgier und Miteigentümer Gerard Joosten im Herbst ein Verkaufsangebot an den Bürgermeister schickte, ob die 2,1 Millionen Euro bei einem Rückkauf nun von der Stadt an die Stadtwerke zu zahlen seien, ist die juristische Fragestellung nun eine ganz andere: Muss die Helma-Tochter Ferienimmobilien GmbH aus Berlin nun das Geld an die Stadtwerke zahlen? Oder ist noch die stepinvest dafür zuständig?
Dringlichkeitsbeschluss gefasst
Heute abend nun informierte der kaufmännische Bereichsleiter der Stadtwerke über eine neue Wendung: Der Ältestenrat hat am Mittwoch getagt und in einem Dringlichkeitsbeschluss vereinbart, die vom Rat 2018 ausgesetzte Vollziehung wieder einzusetzen. „Die Stadtwerke Sundern haben nun ein Schwert in der Hand, die Vollstreckung auch durchzusetzen“, beurteilte Becker die Lage kurz vor dem Erörterungstermin an der Arnsberger Jägerstraße.
Auf Nachfrage bestätigte Bürgermeister Ralph Brodel, dass dem alle Fraktionen im Ältestenrat zugestimmt hätten. Würde die Forderung wirklich gezahlt, käme das Geld in eine Rücklage, wo sie über 25 Jahre zum Vorteil der Beitragszahler in Sundern aufgelöst würde. Sollte sich die Bemessungsgrundlage, dies ist derzeit der jetzige Bebauungsplan, der seit 2009 gültig ist, ändern, dann würde neuberechnet. Dabei spielen umbauter Raum, Nutzung und ähnliches in einer komplexen Berechnung eine Rolle. „Würde die Fläche dadurch reduziert, würde das Geld aus der Rücklage zurückgezahlt“, erläuterte Hans-Walter Becker dem Fachausschuss. Sollte die Berechnung aber zu einer größeren Nutzung führen, dann würde man aufgrund des zu erwartenden Urteils Geld nachfordern können.
Fließt Geld?
Auf die Frage vom Ausschussvorsitzenden Hans-Friedrich Droste (CDU), ob man bei dem Termin am Verwaltungsgericht mit Geld rechne, antworte Becker mit einem deutlichen Ja.