Siegen. . Acht Monate nach dem Tod eines Mädchens (13) durch einen Verkehrsunfall in Siegen-Geisweid hat der Unfallfahrer einen Strafbefehl des Amtsgerichts Siegen wegen fahrlässiger Tötung erhalten. Die Gesamtstrafe liegt bei 500 Euro. Das Mädchen war auf der Hochzeitsfeier ihrer Mutter überfahren worden.

Der Mann, zum Zeitpunkt des Unfalls 23 Jahre alt, wurde zu einer Zahlung von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Der zu zahlende Betrag liegt also bei 500 Euro. Er hat innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Einspruch eingelegt. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.

Der Mann ist jetzt nicht vorbestraft. Dies ist erst bei einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen der Fall. Im polizeilichen Führungszeugnis taucht der Vorfall also nicht auf. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führt.

Mädchen starb nach Unfall während der Hochzeitsfeier ihrer Mutter

Die Umstände des Todes der 13-Jährigen waren besonders tragisch. Das Mädchen war Ende August nachts während der Hochzeitsfeier seiner Mutter von einem Auto erfasst worden, als es gegen 2.20 Uhr auf die Geisweider Straße lief. Der Autofahrer konnte nicht mehr bremsen. Das Mädchen starb zwei Stunden später im Krankenhaus. Der Fahrer war laut Staatsanwaltschaft mit 58 km/h unterwegs. Erlaubt sind an der Unglücksstelle 50 km/h. Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit wäre der Unfall vermeidbar gewesen, heißt es in einer Aktennotiz der Staatsanwaltschaft Siegen.

Die allerdings vergleichsweise moderate Übertretung der Geschwindigkeit sei dem Angeklagten ebenso zugute gehalten worden wie der Umstand, dass er nicht damit habe rechnen können, dass nachts um 2.20 Uhr jemand unvermittelt auf die Straße läuft, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen, Johannes Daheim.

Mildes Strafmaß

Dass der Unglücksfahrer zu 50 Tagessätzen von jeweils zehn Euro verurteilt wurde, sei „etwas milder als üblicherweise bei fahrlässigen Tötungen im Straßenverkehr“. Das Strafmaß erhöht sich, wenn eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung vorliegt oder der Fahrer zum Beispiel Alkohol getrunken hat.