Siegen. . Ein Journalist attackierte seinen Bruder mit einem Messer. Er hielt ihn für die Inkarnation des Teufels. Das Gericht schickt ihn zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Der 47-Jährige sei zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen, urteilte die Große Strafkammer.

Die Entscheidung der Großen Strafkammer war nicht überraschend. Der Mann, der mit einem Messer auf seinen Bruder losging, weil er ihn für eine Inkarnation des Teufels hielt, wird zur Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Eickelborn bei Lippstadt untergebracht.

Opfer fünfmal in Hals und Brust gestochen

Die Kammer folgte den Ausführungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, dass der 47-jährige H. zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Er hatte angegeben, die Stimme seines Vaters gehört zu haben, der ihm erklärte, sein Bruder sei der Teufel und müsse vernichtet werden. Danach habe der Beschuldigte fünfmal in den Hals- und Brustbereich des Opfers gestochen, mit Tötungsabsicht.

Glücklicherweise sei dem Bruder nichts Schlimmeres geschehen, betonte Richter Wolfgang Münker mehrfach. Damit habe ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgelegen. Aufgrund seines Zustands könne der Angeklagte aber nicht bestraft, müsse vielmehr behandelt werden.

Journalist leidet an paranoid-halluzinatorischer Psychose

Der Journalist leidet seit vielen Jahren an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose. Diese sei grundsätzlich für Dritte nicht gefährlich, werde es aber in Zusammenhang mit der Einnahme von Amphetamin, wie sich im Leben des Beschuldigten bereits zweimal erwiesen habe. Er hatte die Droge einmal vor mehreren Jahren eingenommen und war danach hilflos auf der Straße aufgegriffen worden.

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Das zweite Mal kaufte er das Pulver von einem Nachbarn, der ihm versprach, das Amphetamin mache ihn „fitter“. Die psychische Erkrankung verursache bei H. Antriebslosigkeit und mangelnde Belastbarkeit, er leide darunter und suche gelegentlich nach Möglichkeiten, dieser Situation zu entkommen. Solche Momente müssten zumindest aktuell auch für die Zukunft befürchtet werden. Damit werde der Beschuldigte zu einer Gefahr für die Öffentlichkeit und sei in der Unterbringung am besten aufgehoben.

Kammer lehnt Antrag auf Bewährung ab

Die Kammer habe auch den Antrag des Verteidigers auf eine Aussetzung zur Bewährung geprüft, diese aufgrund der andauernden Gefährlichkeit aber abgelehnt. Das müsse jedoch nicht so bleiben. „Wir legen keinen Wert darauf, dass Sie auf Dauer in Eickelborn weggesperrt werden. Im Gegenteil“, versicherte der Vorsitzende.

H. habe allerdings in der vorläufigen Unterbringung seit der Tat die Mitarbeit bei der Therapie verweigert. Das müsse sich nun ändern. Es gehe hier um eine längere Psycho-Edukation von zwei oder drei Jahren. Der Täter müsse seine Krankheit annehmen und an sich arbeiten. Dann könne er in absehbarer Zeit durchaus in ein betreutes Wohnen oder sogar ganz in die Freiheit entlassen werden.