Siegen. . Ein Druckfehler auf Bußgeldbescheiden hat der Stadt Siegen Einnahmen im fünfstelligen Bereich gekostet – allerdings nur vorübergehend. Denn Zahlen müssen die Parksünder trotzdem. Zumindest will die Stadt trotz des Fehlers nicht auf ihre Ansprüche verzichten.

Die Stadt hatte zwischen dem 18. Dezember und dem 6. Januar rund 1000 Knöllchen wegen Falschparkens verschickt. Von den Parksündern hat sie bis heute keinen Cent erhalten. Grund war eine IBAN-Panne: Die Kontonummer auf Überweisungsträgern war unvollständig.

Zwei Ziffern am Ende unterschlagen

Der Fehler hatte sich nach Angaben der Stadt Siegen bei der Kommunalen Datenzentrale Westfalen Süd eingeschlichen, als es an die Erstverwendung der neuen IBAN-Nummern ging. Im Seriendruck der Überweisungsträger wurden schlichtweg zwei Ziffern am Ende der Nummer unterschlagen. Die Konto-Nummer lautet richtigerweise DE36460500010001100015.

Etwa 1000 der falschen Überweisungsträger wurden in den letzten beiden Dezember und der ersten Januarwoche verschickt. Dann fiel der Fehler auf. Viele Parksünder hätten sich zwischenzeitlich telefonisch an die Ordnungsverwaltung gewandt, so die Stadt. Dort erhielten sie die korrekte IBAN-Nummer, damit sie das Ordnungsgeld doch noch überweisen können.

Keine Mahngebühren zu zahlen

Verzichten will die Stadt Siegen trotz des Fehlers auf ihre Ansprüche nicht. Immerhin: Es drohten bei verspätetem Zahlungseingang keine Mehrkosten durch Mahngebühren. „Sollten einzelne Empfänger von Anhörschreiben aus dem fraglichen Zeitraum ihre Überweisung nicht tätigen und nach Ablauf von zwei Wochen einen Bußgeldbescheid erhalten, dann wird die Stadt Siegen selbstverständlich auf die zusätzlichen Gebühren verzichten.“

Das Verwarngeld für die Ordnungswidrigkeit sei dann in der ursprünglichen Höhe zu entrichten.