Siegen. Wer auf die Fortzahlung von Bafög nach der Regelstudienzeit setzt, könnte ein böses Erwachen blühen. Die Hürden sind trotz widriger Studienbedingungen an der Uni Siegen weiterhin hoch - auch beim Ausfall von Lehrveranstaltungen.
Die Studiensituation an der Uni Siegen sorgt offenbar für große Verunsicherung unter den Empfängern von Bafög-Leistungen. Einige Studenten befürchten, ihre Regelstudienzeit nicht einhalten zu können. Die Gründe: der Ausfall einiger Lehrveranstaltungen bzw. die Nichtzulassung zu bestimmten Seminaren, deren Teilnehmerzahl gedeckelt ist. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit führt dazu, dass der Anspruch auf Bafög verloren geht. Immerhin betrifft dies rund 25 Prozent der gesamten Studentenschaft in Siegen (Stand: Wintersemester 2011/12).
Lückenloser Nachweis
Nun vertreten jedoch nach Informationen der WAZ-Mediengruppe einige Siegener Studenten die Auffassung, dass sie einen Antrag auf Verlängerung der Bafög-Leistungen stellen können. Wenn sie den Nachweis erbrächten, dass organisatorische Unzulänglichkeiten der Hochschule für die Verlängerung ihrer Studienzeit verantwortlich seien, würde das Studentenwerk ihnen das Bafög weiterhin gewähren.
Diese Information ist grundsätzlich richtig, bestätigte dass Studentenwerk Siegen. Allerdings sind die Hürden dafür ziemlich hoch. „Die Studenten müssen einen lückenlosen Nachweis der Kausalität erbringen.“, sagte Carl Manfred Euteneuer im Gespräch mit unserer Zeitung. Euteneuer leitet die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerks Siegen und ist mit den Regularien bestens vertraut.
Hohe Hürden für Studenten
Die hohen Hürden stellen sich wie folgt dar: Der Student muss eindeutig nachweisen können, dass er sich ständig – in jedem Semester – darum bemüht hat, einen Platz in der versäumten Veranstaltung zu ergattern. Die Ablehnung der Seminarteilnahme bzw. Aufnahme auf eine Warteliste muss der Studierende lückenlos dokumentieren können. Es gilt also: Zunächst muss der Student versuchen, die Studienleistung aufzuholen.
Ebenso muss der Student alle anderen Studienleistungen erfolgreich erbracht haben. Sämtliche Credit Points in den Bachelor- und Masterstudiengängen müssen vorliegen. Dies gilt ebenso für die Erfolgsnachweise anderer Hochschulausbildungen wie dem Diplom oder dem Magister.
Noch kein Präzedenzfall
Für diesen „lückenlosen Nachweis der Kausalität“ habe es in Siegen jedoch bis dato noch keinen Präzedenzfall gegeben, weiß Bafög-Experte Euteneuer zu berichten. So scheiterte zum Beispiel Anfang des Jahres die Klage einer Siegener Biologie-Studentin auf Fortzahlung der Ausbildungsförderung vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Den Richtern fehlte ein „schwerwiegender Grund“, der zur Verlängerung der Studienzeit geführt hätte. „Die Prüfung solcher Fälle erfolgt sehr genau, um Trittbrettfahrern vorzubeugen“, erklärt Euteneuer.
Für Siegener Studenten bedeutet das also, sich nicht leichtfertig auf die Weitergewährung der Bafög-Zahlungen zu verlassen, auch wenn die momentan schwierige Studiensituation vermeintlich für sie spricht.