Kreuztal. Kurz vor der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht wird weiter an den Plänen für Umspannwerk und Höchstspannungsleitung gearbeitet.

Vier Kläger aus Junkern- und Mittelhees und die Stadt Kreuztal werden am Mittwoch, 8. Mai, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Höchstspannungsleitung durch das Heestal und das bei Schloss Junkernhees auf der Dänischen Wiese geplante Umspannwerk streiten. Ihr Prozessgegner ist das Land Nordrhein-Westfalen, in dessen Auftrag die Bezirksregierung den umstrittenen Planfeststellungsbeschluss erlassen hat.

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Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht ist viel Bewegung in der Auseinandersetzung. Nachdem das Gericht den ursprünglich bereits für November angesetzten Verhandlungstermin verschoben hatte, weil Netzbetreiber Amprion eine dritte Planänderung beantragt hatte, kursiert nun eine Änderung dieser dritten Änderung...

Amprion-Trasse Kreuztal: Eine Planänderung nach der anderen

Im Kern geht es um die Zuwegung zum Umspannwerk und den Transport der Transformatoren. Der bisherige Fuß- und Radweg von der K 26 (Kohlenbergstraße) in Richtung Heestal in Richtung Heestal bis zum Umspannwerk soll nun doch nicht dauerhaft ausgebaut werden, sondern nach dem letzten Trafotransport wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden. Außerdem wird der Umleitungsfußweg nun nicht mehr an den Fuß- und Radweg von Schloss Junkernhees zur Einmündung der Heesstraße in die Ostheldener Straße angebunden, Baustellenverkehr soll über diesen Weg auch nicht mehr abgewickelt werden.

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„Die Änderung der 3. Änderung belegt eindrucksvoll die früheren Versäumnisse der Vorhabenträgerin (Amprion, d.Red.) und der Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung, d. Red.)“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt Kreuztal. Die Stadt Kreuztal habe die jetzt aufgegriffenen Fragen bereits während des Planfeststellungsverfahrens in Form erheblicher Bedenken deutlich angesprochen. „Alle hierin angesprochenen Punkte hätten bereits vor der Planfeststellung hinreichend genau untersucht werden können.“ Von der Bürgerinitiative Junkernhees war die Vermutung geäußert worden, dass Amprion mit den Planänderungen der Klage gegen den Planfeststellungbeschluss den Boden entziehen will; die Stadt Kreuztal spricht von einem „Missbrauch“ der Möglichkeit, einen Plan während der Bauausführung anzupassen. „Es steht zu befürchten, dass in Kürze die 2. Änderung der 3. Änderung ansteht.“

Amprion ignoriert wichtige Sachverhalte und logische Konsequenzen und bleibt erneut im Oberflächlichen und Unverbindlichen.
Stadt Kreuztal

Die Stadt Kreuztal bleibt dabei, dass der von Amprion beabsichtigte Wegeausbau durch das Verschieben von Böschungen oder die Befestigung von Banketten nicht möglich sei. Im abfallenden Gelände bedeute dies letztendlich „einen Straßenausbau mit erheblichen Erdbewegungen“. Sowohl ein temporärer Ausbau des Weges als auch dessen Rückbau („wobei beispielsweise eine starke Bodenverdichtung sich nicht ohne weiteres rückgängig machen ließe“) bedeuteten ökologische Eingriffe. „Von Ausgleichsmaßnahmen ist hier aber keine Rede“, stellt die Stadt fest und wird grundsätzlich: „Zum wiederholten Male ignoriert die Vorhabenträgerin wichtige Sachverhalte und logische Konsequenzen und bleibt erneut im Oberflächlichen und Unverbindlichen.“ Als Widerspruch bleibe die Forderung im Raum stehen, dass bei einer Störung die Transformatoren schnell ausgetauscht werden können müssen und daher die Zufahrt dauerhaft ausgebaut bleiben müsse – so war überhaupt die zweite Planänderung begründet worden.

Keien barrierefreie Verbindung ins Heestal mehr

Für andere Eingriffe in Natur und Landschaft sehe die Planung zwar Ausgleichsmaßnahmen vor, allerdings außerhalb Kreuztals und zum Teil auch außerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein. Dies sei „gänzlich inakzeptabel“ und ein „untauglicher Versuch, die Zerstörung natürlicher Strukturen (...) zu verschleiern und mittels ebenso fragwürdiger ‚Ausgleichsmaßnahmen‘ zu verharmlosen“. Ihre Bedenken gegen den Umleitungsfußweg an den ersten beiden Masten vorbei und über Heesbach und Mühlengraben hält die Stadt Kreuztal aufrecht. Damit gehe die barrierefreie Verbindung zwischen Innenstadt und Heestal verloren.

Auch die Änderung der dritten Planänderung spreche „für eine andere, weniger konfliktträchtige Lösung“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt, die erneut auf die Alternative verweist, das Umspannwerk in Altenkleusheim zu erweitern und auf die neue Anlage in Junkernhees zu verzichten. Darum geht es auch im Prozess in Leipzig, außerdem um die „Meiswinkel-Variante“ für die Trassenführung, die dadurch mehr Abstand von der Bebauung im Heestal und von Meiswinkel hätte. Nicht überzeugt ist die Stadt vom Verweis auf die „ökologische Baubegleitung“: Die sei nicht dafür da, Planungsfehler auszugleichen. Sie dürfe Dinge regeln, „die nicht vorhersehbar waren, und nicht auch solche, die lediglich unbequem waren.“

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Stadt Kreuztal wirft Amprion „Unkenntnis“ der Örtlichkeit vor

Über die Änderung der dritten Änderung wurde die Stadt Kreuztal am 1. März informiert. Am 7. März folgte eine Gegenüberstellung von Stellung- und Gegenstellungnahmen, zu der sich die Stadt ebenfalls äußert: Es fehle die Auseinandersetzung mit der Alteichen-Baumreihe am nördlichen Rand des Grundstücks für das Umspannwerk, auch Anforderungen an die Barrierefreiheit der verbleibenden Wege würden nicht gestellt. Verärgert reagiert die Stadt auf die Wortwahl von Amprion („vermeintliche Bedeutung der Wegeverbindung“): Damit belege Amprion die „immer noch vorhandene Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten und der speziellen Funktionen des Heestals im gesamtstädtischen Gefüge“.

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„Nicht annähernd ausreichend geklärt“ sei die erforderliche Verlegung von Wasserleitungen und die Frage, wie Trink- und Löschwasserversorgung der angeschlossenen Ortschaften gesichert werden sollen. Es werde nun Aufgabe der Bezirksregierung ein, selbst sicherzustellen, dass Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Hoch- und Tiefbauten nicht beschädigt würden. Die Darstellung von Amprion überzeuge nicht, so die Stadt: Letztlich werde vor Gericht „über die Rechtskonformität der Planung und der Planfeststellungsbeschlusses“ zu entscheiden sein.

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