Siegen. Überfallartig sollen 4 Komplizen in die Wohnung eines Mannes eingedrungen sein und ihn verletzt haben. Ein mutmaßlicher Täter steht vor Gericht:

Vier Personen sollen einen Mann angegriffen haben. Das Ganze habe wohl „überfallartig“ in dessen Wohnung stattgefunden, in die die Komplizen eingedrungen sein sollen, sagt der Staatsanwalt. „Der Geschädigte hat erhebliche Verletzungen davongetragen, unter denen er zum Teil heute noch leidet.“ Nun musste sich ein 32-jähriger Mann – einer der mutmaßlichen Täter – vor dem Landgericht in Siegen verantworten. „Ich gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte überredet werden musste“, sagt der Staatsanwalt über die Tatmotivation.

Opfer über Angriff: Keine Möglichkeit, zu reagieren

Laut Anklage soll der 32-Jährige zusammen mit einem in der Sache bereits verurteilten Freund und zwei bisher unbekannten Mittätern die Wohnung des Geschädigten gestürmt und daraufhin während des Fluchtversuchs des Opfers mehrfach auf dieses eingeschlagen haben. Außerdem soll er in seinem Schlafzimmer eine Cannabis-Plantage gehabt haben und im Besitz von verschiedenen Drogen gewesen sein.

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An einem vorherigen Verhandlungstag gab der geschädigte Wohnungsbesitzer an, keine Möglichkeit gehabt zu haben, auf die gezielte Attacke zu reagieren (wir berichteten). „Gegen 23 Uhr habe ich die Tür aufgemacht. Der Täter hat direkt mit der Machete auf die Nase gezielt.“

Vor Gericht wird am Dienstag ein Whatsapp-Verlauf des Angeklagten vorgelesen, in dem er zum Beispiel folgenden Satz äußert: „Ich werde den komplett auseinandernehmen und wieder zusammensetzen.“ Außerdem wird dort klar, dass er weiterhin Kontakt zu dem verurteilten Mittäter hatte, der vor Gericht als Haupttäter angesehen wird.

Angeklagter über Tat: „Negativer Umbruch“ im Leben

In seinem Plädoyer macht der Staatsanwalt klar, dass er davon ausgehe, dass der 32-jährige Angeklagte nicht der Initiator der Tat sei. Zudem hätte auch kein schwerer Raub nachgewiesen werden können – angeklagt wurde der 32-Jährige wegen „Gemeinschaftlich versuchten schweren Raubs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung“. Darüber hinaus liege auch keine verminderte Schuldfähigkeit vor.

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Zugunsten des Angeklagten legt der Staatsanwalt aus, dass dieser „weitgehend geständig“ gewesen sei. Außerdem wolle der 32-Jährige Schmerzensgeld zahlen: Laut Verteidiger habe er dem Geschädigten 1500 Euro vorgeschlagen, 300 Euro wolle er diesem schon bis zum nächsten Verhandlungstag zahlen. Zulasten des Angeklagten seien seine Vorstrafen zu werten, schildert der Staatsanwalt. Zudem habe er mit drei anderen Personen einen Mann angegriffen.

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Insgesamt fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und die gefährliche Körperverletzung. Ein Vertreter des Geschädigten macht als Nebenkläger deutlich, dass eine Verurteilung sein Hauptinteresse sei. „Mein Mandant hat Glück gehabt, dass die vier Täter gestört worden sind“, betont er und spielt damit darauf an, dass auch Schlimmeres hätte passieren können.

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Der Verteidiger des 32-Jährigen betont, dass sein Mandant von Anfang an vor Gericht „kleine Brötchen gebacken“ habe. „Der Tatablauf lässt sich nicht in allen Einzelheiten rekonstruieren.“ Er fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der Angeklagte macht deutlich, dass die Tat ein „negativer Umbruch“ in seinem Leben sei. Das Urteil steht noch aus.

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