Neunkirchen. Von Neunkirchner (25) geht erhebliche Gefahr für andere aus: Er zündete unter anderem sein eigenes Elternhaus an, weil er seine Ex dort vermutete

Im Fall des 25-jährigen Mannes aus Neunkirchen, der sich wegen schwerer Brandstiftung, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz vor dem Landgericht Siegen verantworten muss, sind die Plädoyers gehalten worden: Anklage und Verteidigung sind sich einig, dass der Mann zu den Tatzeitpunkten nicht schuldfähig war.

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Die Staatsanwältin sieht die Vorwürfe gegen den Angeklagten nach der Beweisaufnahme während des Prozesses als erwiesen an. So habe sich der Beschuldigte im Sommer 2021 zu seinem Elternhaus in Neunkirchen begeben, wo er einen Benzinkanister entwendete und eine Benzinspur im Garten legte, die er anschließend anzündete. Die Spur sei aber weit genug vom Wohnhaus entfernt gewesen. Es habe nicht die Gefahr bestanden, dass das Feuer auf das Haus übergeht. Bei dem Brand seien daher lediglich Gartenmöbel zu Schaden gekommen.

Mit geklautem Auto Garagen gerammt – und Auto angezündet

Im Sommer 2021 wurde bei dem 25-Jährigen während einer polizeilichen Personenkontrolle außerdem ein illegales Butterflymesser sichergestellt. Kurz danach hatte der Beschuldigte ein weiteres Feuer vor der Polizeiwache in Weidenau gelegt. Wieder per Benzinspur, wieder waren die Flammen so weit vom Gebäude entfernt, dass keine Gefahr bestand. Während der anschließenden Festnahme leistete der 25-Jährige Widerstand. Dabei verletzte er einen Beamten. Daraufhin wurde der Angeklagte zwangseingewiesen. In der Psychiatrie hebelte er ein Fenster auf, floh aus der Klinik.

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Im Herbst 2021 zündete er dann in einem Hotel einen Feuermelder an, es entstanden Schäden im Gebäude. Im Frühjahr 2022 beschimpfte er dann in einer Notunterkunft seinen Zimmernachbarn, als dieser den Streit klären wollte, habe der Angeklagte ihn mit einem Küchenmesser angegriffen und ihm in den Oberschenkel gestochen. Das Opfer trug eine Narbe davon.

Im Sommer 2022 soll der Beschuldigte ein Auto aus einem Garagen- und Wohnhauskomplex in Neunkirchen gestohlen haben; später kehrte er zurück und fuhr in mehrere Garagentore, die schwer beschädigt wurden. Mit dem Auto fuhr er am nächsten Tag dann zu einer Tankstelle, klaute dort Benzin, kehrte zum Grundstück zurück, übergoss das Auto mit dem Benzin und zündete es im Garten an. Gegen die Festnahme wehrte sich der Beschuldigte.

Geklautes Auto in Garten gesteuert und „aus Frust“ dann dort angezündet

Laut Staatsanwältin war der Angeklagte zu den Zeitpunkten seiner Taten nicht schuldfähig. Ein Sachverständiger habe bei ihm eine schwere Form paranoider Schizophrenie festgestellt. Die meiste Zeit habe sich der 25-Jährige in einem schwierigen psychotischen Zustand befunden, sich sehr auffällig verhalten. Er leide unter Wahnvorstellungen, höre Stimmen in seinem Kopf und habe der Polizei wirre und kontextlose Dinge erzählt – nach Sicherstellung des Butterflymessers etwa, dass er auf der Suche nach seiner Prinzessin sei, die sich aber immer wieder vor ihm verstecke.

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Darüber hinaus habe er sich von der Polizei durch Drohnen oder auf seinem Handy verfolgt gefühlt und deswegen den Brand vor der Wache in Weidenau gelegt. Sein Elternhaus habe er angezündet, weil er dachte, dass sich dort seine Ex-Freundin aufhielt. Er habe sich außerdem in den Gedanken hineingesteigert, dass sich diese auch in dem anderen Haus in Neunkirchen befinde. Das Auto habe er dann aus Frust angezündet.

Staatsanwaltschaft Siegen sieht Risiko für weitere impulsive Straftaten

Aufgrund der anhaltenden schweren Psychose beantragt die Staatsanwältin die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie. Nur so habe er die Möglichkeit, die therapeutische Unterstützung zu erhalten, die er dringend benötige – sein Krankheitsbild habe sich noch nicht stabilisiert. Die Anklage geht davon aus, dass der Beschuldigte weitere impulsive Taten begehen könnte. Von ihm geht nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, mit seinen Taten habe er die Leben anderer Menschen gefährdet: „Wir reden hier von schwerwiegenden Delikten wie Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung.“ Sein volles Geständnis zu Beginn des Prozesses wertet die Anklägerin zugunsten des Beschuldigten.

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Laut Verteidiger habe sich sein Mandat während seiner aktuellen Unterbringung bewusst mit seinen Taten auseinandergesetzt. „Er übernimmt die volle Verantwortung für das, was passiert ist und es tut ihm sehr leid“, so der Rechtsanwalt in seinem Plädoyer – dafür spreche auch das Geständnis. Der 25-Jährige sei auf einem guten Weg, habe aber noch viel Arbeit vor sich. Daher sei eine langfristige Therapie dringend erforderlich, um ihn im Umgang mit seiner Erkrankung zu unterstützen.