Freudenberg. Wegen Bachlauf: BUND und NABU klagen gegen aus ihrer Sicht „rechtswidrige“ Genehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Brücken-Erneuerung

Nächste Runde im Streit um den Neubau der Talbrücke Büschergrund: Die Naturschutzverbände BUND und NABU kündigen an, gegen die Genehmigung durch den Kreis Siegen-Wittgenstein klagen zu wollen.

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„Schnelles Handeln ist gefordert, es darf aber nicht sein, dass geltendes Umwelt- und Naturschutzrecht übergangen wird, um die Versäumnisse der Vergangenheit auszubaden“, so die Vertreter der Naturschutzverbände mit Blick unter anderem auch auf die marode Rahmede-Talbrücke und den „verschleppten Sanierungsbedarf“ der A-45-Brücken. Gleichwohl, so die Verbände weiter, seien „insbesondere in Zeiten der Klimaveränderungen“ Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten.

Verrohrung des Bachs unter der A-45-Brücke Büschergrund ist Klagegrund

Für Sprengung und Neubau der Talbrücke Büschergrund soll unterhalb des Bauwerks der Wending-Bachlauf verrohrt, das Naturschutzgebiet „Weinding- und Peimbachtal“ teils aufgeschüttet werden – hier soll das Fallbett entstehen, auf das die alte Brücke bei der Sprengung stürzt. Das „schöne und ausnaturschutzfachlicher Sicht wertvolle Naturschutzgebiet“ werde von vielen Spaziergängern zur Naherholung genutzt. Gegen die Art und Weise der Verrohrung rege sich „heftiger Widerstand der Kreisverbände von BUND und NABU“, heißt es weiter: Werde ein Teil des Naturschutzgebiets für mehrere Jahre meterhoch zugeschüttet, der Bachlauf auf 90 Metern verrohrt, stelle das einen „enormen Eingriff in das Naturschutzgebiet und den gewachsenen Biotopverbund dar“, so Prof. Klaudia Witte, Vorsitzende des NABU-Kreisverbands.

Witte war es auch, die im Naturschutzbeirat des Kreises dem Vorhaben die Zustimmung versagt hatte. Nach internen Diskussionen stellte sich das Gremium aber im Frühjahr dann mehrheitlich gegen seine Vorsitzende und sprach sich für die Pläne der Verwaltung aus. Aus deren Sicht würde das reguläre Verfahren deutlich länger dauern als der nun gewählte Weg, bei dem ähnlich verfahren wird wie bei der Rahmede-Talbrücke in Lüdenscheid.

Siegener Naturschutzverbände: Planungen sind rechtswidrig, Neubau dauert länger

Konkret wehren sich die Umweltverbände nun sich gegen die wasserrechtliche Genehmigung des Kreises zu dieser Verrohrung. Laut gültiger Rechtslage seien hier Umweltverträglichkeitsprüfung und Planfeststellung erforderlich, damit Umweltbelange im erforderlichem Umfang berücksichtigt werden könnten. Der Kreis sei für Genehmigungen im Kontext Autobahnbau nicht zuständig, argumentieren die Umweltverbände, vielmehr hätte das Fernstraßenbundesamt prüfen und entscheiden müssen. Darauf habe man hingewiesen, es sei nicht berücksichtigt worden, die Genehmigung letztlich rechtswidrig. Laut Klaus Brunsmeier, Vorstandsmitglied des BUND NRW sei ein Verfahrensfehler und gefährde daher eine zügige und rechtssichere Umsetzung der Baumaßnahme.

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Rechtsanwalt Dirk Teßmer wird die Klage vertreten. Er sagt: „Der Gesetzgeber sieht bei Großvorhaben die Durchführung von Planfeststellungsverfahren vor, da mit diesen eine beschleunigte und einheitliche Entscheidungsfindung durch eine zentral zuständige Behörde gewährleistet ist“. Für Wolfgang Weber-Barteit, BUND-Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein, ist unverständlich, warum so agiert werde, wenn doch allseits Tempo bei der Erneuerung der Talbrücken gefordert werde.