Siegen/Freudenberg. Beirat der Unteren Naturschutzbehörde revidiert seine Meinung zur A45-Talbrücke Büschergrund: Sie soll nun doch gesprengt werden können.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wird der Sprengung der A 45-Talbrücke Büschergrund nicht mehr widersprechen. Mehrheitlich sprach sich das Gremium für die Pläne der Verwaltung aus. Anfang März hatte der Beirat noch das Votum seiner Vorsitzenden Prof. Klaudia Witte zur Kenntnis genommen – dagegen, mit Blick auf das Naturschutzgebiet unter der Brücke.
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Der Kreistag hatte daraufhin dem Votum des Beirats widersprochen, der Widersprich sei unberechtigt, die Sache ging zur Entscheidung an die bei der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelte Höhere Naturschutzbehörde. Inzwischen, so heißt es von Teilnehmern der Sitzung, sei man aber eben mehrheitlich dafür, die Maßnahme so wie geplant durchzuführen, die Brücke zu sprengen. Der Abriss müsse sein, die Brücke werde keine zehn Jahre mehr bestehen können, berichtet Mitglied Udo Reik-Riedesel aus der Sitzung, sie werde dem Verkehr nicht mehr so lange standhalten. Man habe sich nun mehrheitlich entschieden, dem Verfahren keine Steine in den Weg zu legen – demnach habe es aber nach wie vor auch gegenteilige Stimmen gegeben.
Naturschutzbehörde selbst für die Sprengung der A45-Brücke – unter Auflagen
Konkret ging es um das Gewässer, das unter der Brücke herfließt: Dabei handle es sich mit dem Wendingbach um eine Wasserverbindung zwischen zwei Teichen, erläutert Reik-Riedesel. Diese soll auf 90 Metern verrohrt werden, darüber das meterhohe Fallbett für das zu sprengende Brückenbauwerk aufgeschüttet werden. Statische Prüfungen und Nachberechnungen hatten ergeben, dass die bereits verstärkte Brücke nicht mehr für den Verkehr ausgelegt ist – der 1971 verbaute Spannstahl ist zu schwach.
>>>Lesen Sie dazu den Kommentar: Naturschutz und Brückenbau – längst entschieden<<<
Grundsätzlich geht es bei diesem Thema darum, das Verfahren für den Ersatzneubau deutlich zu beschleunigen – normalerweise dauert so etwas Jahre. Sind Fragen des Naturschutzes berührt, muss der Beirat zustimmen, wenn es um die Befreiung von Verboten des Landschaftsplanes geht. Der hatte Prof. Witte bereits im November widersprochen und auch im März, nachdem die Autobahn Westfalen die Dringlichkeit dargelegt hatte, daran festgehalten.
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Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein befürwortet die Sprengung und hat unter Aspekten des Umwelt- und Artenschutzes Auflagen erlassen – etwa die naturschutzfachliche Baubegleitung oder Ausschluss von Nachtbaustellen.