Siegen. Er soll seine Ex-Frau in Siegen geschlagen und getreten, ihren neuen Freund mit einem Messer verletzt haben: Dafür droht einem 50-Jährigen Haft.

Für den 50-jährigen Angeklagten, der seine Frau geschlagen, getreten und anschließend ihren neuen Partner mit einem Messer angegriffen haben soll, fordert Staatsanwalt Markus Bender eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Die Verteidigerin hingegen plädiert vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Siegen auf ein Jahr und sieben Monate auf Bewährung.

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Am 21. März soll der Angeklagte nach Absprache mit seiner Ex-Frau seinen Sohn von der Schule abgeholt haben. Der Sohn erzählte, dass die Mutter einen neuen Freund habe. Dieser übernachte auch bei ihnen zu Hause, schilderte Staatsanwalt Markus Bender noch einmal die Ausgangslage. Dies habe den Angeklagten sehr wütend und eifersüchtig gemacht.

Siegen: Angriff auf Ex-Frau – „getrieben von Zorn, Wut und Eifersucht“

An der Wohnungstür kam es dann zum ersten Konflikt. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine Ex-Frau beleidigt und geschubst haben. Danach habe er sie zwei Mal ins Gesicht geschlagen und einmal in den Rücken getreten. „Er war getrieben von Zorn, Wut und Eifersucht. Er überließ seinen Emotionen die Kontrolle“, sagte Markus Bender. Kurz darauf habe eine Freundin der Frau die Wohnung betreten und einen Rettungswagen alarmiert. Wenig später soll zudem der neue Partner der Frau an der Wohnungstür geklingelt haben.

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Der Angeklagte sei in den Flur gerannt und habe den neuen Liebhaber weggeschubst und mit ihm gerangelt. In „Windeseile“ sei der 50-Jährige in die Küche gerannt und habe sich ein Messer geschnappt – wobei der Angeklagte selbst vor Gericht auch von einem Kleiderhaken oder einer Eisenstange sprach, sagte Staatsanwalt Markus Bender. Dies sei aber auszuschließen, da diese Gegenstände nicht am Tatort auffindbar waren.

Siegen: Angeklagter soll mit Messer auf den Hals eines Opfers gezielt haben

Mit den Worten: „Ich werde dich umbringen“, soll der Angeklagte mit seinem ersten Messerhieb in Richtung Hals gezielt haben. Die zwölf Zentimeter lange Klinge habe sich im Jackenkragen des Opfers verfangen und deshalb nur eine Oberflächenverletzung am Hals verursacht. Der 50-Jährige soll ein zweites Mal ausgeholt haben: Diesmal sei es dem Opfer aber gelungen, auszuweichen und über das Treppenhaus zu fliehen. Der Angeklagte soll ihm hinterhergerannt sein.

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Nach dem Verlassen des Gebäudes sei das Opfer auf die gegenüberliegende Straßenseite gerannt. Obwohl der Angeklagte nur fünf bis sechs Meter von ihm entfernt gewesen sein soll, habe er das Opfer nicht mehr verfolgt. Laut Staatsanwalt Markus Bender gebe es keine sicheren Erkenntnisse, warum der 50-Jährige stehenblieb. Sicher sei nur, dass es keine äußeren Einwirkungen gegeben habe, die ihn davon abhielten.

Siegen: 50-Jähriger griff Opfer mit Messer an – und legte sich dann ins Kinderzimmer

Anschließend habe er sich wieder in die Wohnung begeben und sich mit dem Messer ins Kinderzimmer gelegt. Ein weiterer Zeuge habe ihm dann das Messer entrissen und sich dabei leicht an der Hand verletzt. Der 50-Jährige wurde ohne Widerstand festgenommen.

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Für Staatsanwalt Markus Bender waren es „glückliche Umstände, die schlimmeres verhinderten“. Der Angeklagte habe in Kauf genommen, dass er das Opfer tötet, argumentiert Bender. Der 50-Jährige ist zudem vorbestraft, jedoch in keinem Fall wegen körperlicher Gewalt.

Verteidigerin weist auf Erziehung des Angeklagten hin: „Ehre der Kinder schützen“

Dies nimmt die Verteidigerin als Ansatzpunkt. Der Angeklagte sei Ersttäter und habe sich bei den Geschädigten „richtig und regelrecht entschuldigt“, sagt die Verteidigerin. Zudem sei die Erziehung des Angeklagten ein Motiv: „Ich muss die Ehre meiner Kinder schützen“, erklärt der 50-Jährige. Außerdem leide der Angeklagte an einer Erkrankung, an der viele seiner Familienmitglieder verstorben sind. Dies belaste ihn psychisch und würde sich durch eine Gefängnisstrafe vermutlich verschlimmern.

Den ersten Angriff auf die Ex-Frau stufte Staatsanwalt Markus Bender als einfache Körperverletzung ein. Den Messerangriff wertet er als gefährliche Körperverletzung. Das Urteil folgt in den kommenden Wochen.

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